Kostenfreiheit des Schulwegs
Die Schule der gewählten Ausbildungsrichtung, die mit dem geringsten Beförderungsaufwand zu erreichen ist; die Entfernung ist nicht ausschlaggebend, dabei muss vom Aufgabenträger (Landkreis Pfaffenhofen) nur die gewählte Ausbildungsrichtung oder Wahlpflichtfächergruppe berücksichtigt werden, die innere Auffächerung der einzelnen Wahlpflichtfächergruppen ist für den Aufgabenträger nicht von Bedeutung.
- Die Benutzung eines privaten Kraftfahrzeuges für die Fahrten zur Schule kann nur dann als notwendig anerkannt werden, wenn die Fahrten nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder den eingerichteten Schulbussen durchgeführt werden können.
- Die Anträge auf Anerkennung eines privaten Kraftfahrzeuges sind zu Beginn des Schuljahres zu stellen.
- Diese Anträge werden auf Anforderung zugesandt.
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Gerschler,
Sandra
Mitarbeiterin
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+49 8441 27-4251 | +49 8441 27-134251 | Poststraße 1, 2. OG, Zi P1 206 | schuelerbefoerderung@landratsamt-paf.de |
Metzger,
Josefine
Mitarbeiterin
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+49 8441 27-434 | +49 8441 27-13434 | Poststraße 1, 2. OG, Zi P1 206 | schuelerbefoerderung@landratsamt-paf.de |
Pils,
Gabriele
Mitarbeiterin
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+49 8441 27-424 | +49 8441 27-13424 | Poststraße 1, 2. OG, Zi P1 206 | schuelerbefoerderung@landratsamt-paf.de |
Steiner,
Max-Josef
Mitarbeiter
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+49 8441 27-434 | +49 8441 27-13434 | Poststraße 1, 2. OG, Zi P1 206 | schuelerbefoerderung@landratsamt-paf.de |
Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)
Mo. – Fr. 08:00 – 12:00 Uhr
Mo. – Do. nach Terminvereinbarung bis 17:00 Uhr