Fischteiche und Weiher
Die Errichtung und erhebliche Änderung eines Weihers bedarf in den meisten Fällen einer vorherigen Genehmigung durch das Landratsamt und ist häufig mit Gewässerbenutzungen verbunden, die wasserrechtlich erlaubnispflichtig sind.
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Pietsch,
Angela
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