Überschwemmungsgebiete
Überschwemmungsgebiete sind Gebiete zwischen oberirdischen Gewässern und Deiche oder Hochufern und sonstigen Gebieten, die bei Hochwasser eines oberirdischen Gewässers überschwemmt oder durchflossen oder die für die Hochwasserentlastung oder Rückhaltung beansprucht werden (§ 78 Abs. 1 Satz 1 WHG).
Das Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt ist zur Ermittlung und Kartierung dieser Überschwemmungsgebiete verpflichtet.
Unterschieden wird zwischen faktischen, ermittelten, vorläufig gesicherten und festgesetzten Überschwemmungsgebieten. die auf der Grundlage eines 100-jährigen Hochwasserereignisses (sogenanntes Bemessungshochwasser) ermittelten Gebiete sind vom Landratsamt vorläufig zu sichern und abschließend durch Rechtsverordnung festzusetzen.
Im Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm liegen folgende festgesetzte bzw. vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiete vor:
- Paar
- Ilm
- Lauterbach (Flusskilometer 0,00 bis 4,90)
- Überschwemmungsgebiet des geplanten Flutpolders Katzau
- Mettenbach (Flusskilometer 0,00 bis 6,95)
Ob ihr Grundstück in einem Überschwemmungsgebiet liegt können Sie auf der Internetseite des Bayerischen Landesamtes für Umwelt überprüfen. Dort werden alle ermittelten und festgesetzten Überschwemmungsgebiete im „Informationsdienst überschwemmungsgefährdete Gebiete in Bayern“ dokumentiert. Dort sind auch weitere Informationen und Hinweise zur Ermittlung, Festsetzung des Überschwemmungsgebietes und zu den Auswirkungen für die Bürger enthalten.
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Förster,
Diana
Stellvertretende Sachgebietsleiterin
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+49 8441 27-4194 | +49 8441 27-134194 | A122 | diana.foerster@landratsamt-paf.de |
Hauptgebäude Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm
Mo. – Fr. 08:00 – 12:00 Uhr
Mo. – Do. nach Terminvereinbarung bis 17:00 Uhr