Schuleingangsuntersuchung
Die Schuleingangsuntersuchung ist eine kostenlose Untersuchung und dient der Gesundheitsvorsorge. Sie soll klären, ob das Kind aus gesundheitlicher Sicht den Anforderungen des Schulalltags gewachsen ist.
Die Schuleingangsuntersuchung (SEU) ist in Bayern eine gesetzlich vorgeschriebene Untersuchung. Alle Kinder mit Wohnsitz im Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm müssen auf Einladung des Gesundheitsamtes in den zwei Jahren vor der Einschulung an der SEU teilnehmen.
Das betrifft
- alle Kinder, die bis zum 30.09. des regulären Einschulungsjahres 6 Jahre alt werden
- „Korridorkinder“ (Geburtsdatum 01.07. – 30.09. des jeweiligen Einschulungsjahres), deren Eltern die Einschulung um ein Jahr verschieben möchten
- Kinder, die zurückgestellt werden
- Kinder, die vorzeitig eingeschult werden – in diesem Fall werden die Eltern gebeten, sich eigenständig am Gesundheitsamt Pfaffenhofen zu melden
Nach Abschluss der SEU erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung, die Sie beim Einschreibtermin (spätestens jedoch am 1.Schultag) an der Schule Ihres Kindes abgeben müssen.
Ab dem Sommer 2025 wird im Landkreis Pfaffenhofen das Konzept der SEU umgestellt und die „reformierte Schuleingangsuntersuchung“ (rSEU) eingeführt.
Mehr dazu finden Sie unten beim Reiter "Die reformierte Schuleingangsuntersuchung".
Die Schuleingangsuntersuchung besteht aus einem Schuleingangsscreening für alle Kinder und in Einzelfällen zusätzlich aus einer schulärztlichen Untersuchung.
Das Schuleingangsscreening wird von einer Fachkraft der Sozialmedizin durchgeführt und dauert ca. 45 Minuten.
Es beinhaltet
- Erhebung der Vorgeschichte (kurzes Anamnesegespräch)
- Erhebung des Impfstatus und eine Impfberatung
- Überprüfung der Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen U1-U9
- Erfassung der Größe und des Gewichts
- Sehtest
- apparativen Hörtest
- Sprach- und Sprechfähigkeit
- Fein- und Grobmotorik, Visuomotorik
- Überprüfung von Rechenvorläuferfähigkeiten
- Überprüfung der visuellen Wahrnehmung
In Einzelfällen kann anschließend eine schulärztliche Untersuchung durch eine Ärztin oder einen Arzt des Gesundheitsamtes notwendig sein.
Für die schulärztliche Untersuchung sollten Sie ca. 45-60 Minuten einplanen. Je nach Untersuchungsumfang kann die Dauer aber davon abweichen. Planen Sie daher bitte eine ausreichende Zeitreserve ein.
Ein Kind muss an einer schulärztlichen Untersuchung teilnehmen, wenn
- die zuletzt fällige altersentsprechende Früherkennungsuntersuchung (U8 oder U9) nicht vorgelegt wird
- Auffälligkeiten im Schuleingangsscreening festgestellt werden
- Darüber hinaus ist eine schulärztliche Untersuchung auf besonderen Wunsch der Eltern möglich
- das gelbe Kinderuntersuchungsheft (U1-U9) oder die ausgefüllte Teilnahmekarte aus dem U-Heft
- das Impfbuch oder andere Impfnachweise (auch ausländische)
- der ausgefüllte Anamnesebogen
- ggf. Schwerbehindertenausweis
- ggf. weitere medizinische Unterlagen (Gesundheitspass, Allergiepass, Herzpass, Entwicklungsberichte, sonstige relevante Arztberichte)
- ggf. Brille und Hörgerät
- wenn bei Ihrem Kind in den letzten 3 Monaten ein Seh-, bzw. Hörtest gemacht wurde, die HNO- oder augenärztliche Bescheinigung
Sie werden schriftlich zur Schuleingangsuntersuchung Ihres Kindes eingeladen.
Die Einladungen werden gestaffelt nach Geburtsdatum der Kinder verschickt.
Nach Erhalt der Einladung steht für Sie ein Online-Buchungsportal zur Verfügung.
Wir bieten die Schuleingangsuntersuchung an zwei Standorten an:
- Gesundheitsamt Pfaffenhofen, Krankenhausstr. 70, 85276 Pfaffenhofen
- Außenstelle Vohburg, Donaustr. 23, 85088 Vohburg
Bitte beachten Sie:
In Vohburg kann eine Schuleingangsuntersuchung nur bei bereits erfolgter U9
gebucht werden!
Bis zum Erhalt dieser Einladung brauchen Sie nicht aktiv tätig werden.
Jedes Kind sollte möglichst nur von einer/m Sorgeberechtigten begleitet werden. Bringen Sie nach Möglichkeit keine Geschwisterkinder zur Untersuchung mit. Die Kinder werden sonst oft abgelenkt.
Sollten Sie oder Ihr Kind zum Termin erkrankt sein, nehmen Sie bitte vorab unter unserer Telefonnummer Kontakt mit uns auf: +49 8441 27-1480.
Ab dem Sommer 2025 wird im Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm das bisherige Konzept der Schuleingangsuntersuchung erweitert und unter dem Namen „reformierte Schuleingangsuntersuchung“ (rSEU) eingeführt.
Wesentliche Änderungen der rSEU sind
- die Ausweitung des Untersuchungsumfangs
- die Vorverlegung der Untersuchung um ca. 1 Jahr
Das Ziel ist, möglichst frühzeitig Entwicklungsverzögerungen zu erkennen und entsprechende Förderungen mit möglichst großem Zeitabstand vor Schuleintritt anzuregen.
Der Einschulungszeitpunkt und das Einschulungsalter bleiben hiervon unberührt!
Weitere wichtige Informationen zur reformierten Schuleingangsuntersuchung erhalten die betroffenen Eltern / Sorgeberechtigten rechtzeitig vor Start der rSEU.
- Die Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen U1 bis U9 ist für alle Kinder gesetzlich verpflichtend. Denken Sie bitte daran, die Früherkennungsuntersuchung U9 (mit 5 Jahren) rechtzeitig durchführen zu lassen!
- Sollten Sie die Frist zur U9 verpasst haben, ist eine Teilnahme an der schulärztlichen Untersuchung im Anschluss an das Schuleingangsscreening verpflichtend. Sie erhalten einen schriftlichen Bericht über die Ergebnisse. Ein Eintrag in das gelbe Untersuchungsheft des Kindes erfolgt nicht.
- Wird die Teilnahme an der Schuleingangsuntersuchung ganz oder auch nur teilweise verweigert, ist das Gesundheitsamt verpflichtet, das Jugendamt zu informieren.
Haben Sie Fragen oder wünschen Sie eine individuelle Beratung, dann wenden Sie sich bitte an uns:
Schuleingangsuntersuchung
Tel.: +49 8441 27-1480
E-Mail: kontakt-seu@landratsamt-paf.de
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer | |
---|---|---|---|---|
Müller,
Nicole
Fachkraft der Sozialmedizin
|
+49 8441 27-1483 | +49 8441 27-1420 | Krankenhausstr. 70, Zi 114 | nicole.mueller@landratsamt-paf.de |
Wiedemann,
Heidi
Fachkraft der Sozialmedizin
|
+49 8441 27-1408 | +49 8441 27-1420 | Krankenhausstr. 70, Zi 113 | Heidi.Wiedemann@landratsamt-paf.de |
Zauner,
Sarah
Fachkraft der Sozialmedizin
|
+49 8441 27-1421 | +49 8441 27-1420 | Krankenhausstr. 70, Zi 105 | sarah.zauner@landratsamt-paf.de |
Zitzelsberger,
Veronika
Fachkraft der Sozialmedizin
|
+49 8441 27-1407 | +49 8441 27-1420 | Krankenhausstr. 70, Zi 105 | veronika.zitzelsberger@landratsamt-paf.de |
Enderle,
Eva
Mitarbeiterin
|
+49 8441 27-1413 | +49 8441 27-1420 | Krankenhausstr. 70, Zi 112 | eva.enderle@landratsamt-paf.de |
Maier,
Elisabeth
Mitarbeiterin
|
+49 8441 27-1443 | +49 8441 27-1420 | Krankenhausstr. 70, Zi 111 | elisabeth.maier@landratsamt-paf.de |
Gesundheitsamt
Mo. – Fr. 08:00 – 12:00 Uhr
Mo. – Do. nach Terminvereinbarung bis 17:00 Uhr
Das Gesundheitsamt ist derzeit telefonisch wie folgt erreichbar:
Mo. - Fr. 08:00 - 12:00 Uhr,
Mo. - Do. 13:00 - 16:00 Uhr