Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Taxi, Mietwagen, Personenkraftwagen im Linienverkehr und bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten und Ferienziel-Reisen
Hauptwohnsitz im Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm
- Führerscheinantrag
- Der Antrag muss vom zuständigen Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes bestätigt werden
- Kopie vom gültigen Ausweis
- Behördliches erweitertes Führungszeugnis gemäß § 30a BZRG (muss beim zuständigen Einwohnermeldeamt beantragt werden)
- Karteikartenabschrift von der letzten Ausstellungsbehörde (erforderlich, wenn eine Fahrerlaubnis nicht durch das Landratsamt Pfaffenhofen erteilt wurde und noch kein Kartenführerschein vorliegt)
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens nach Anlage 6 Nr. 2.1 zur Fahrerlaubnisverordnung (bei einem Augenarzt, einem Arzt mit der Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“, einem Arzt mit der Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin, einem Arzt bei einer Begutachtungsstelle für Fahreignung, einem Arzt des Gesundheitsamtes oder einem anderen Arzt der öffentlichen Verwaltung).
Voraussetzung ist jedoch, dass eine zentrale Tagessehschärfe von 1,0/0,8 nicht unterschritten wird, ansonsten ist ein Zeugnis über die augenärztliche Untersuchung des Sehvermögens nach Anlage 6 Nr. 2.2 zur Fahrerlaubnisverordnung erforderlich. - Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 Nr. 1 zur Fahrerlaubnisverordnung (bei einem Arzt ihrer Wahl)
- Die Fahrerlaubnis wird ab Antragstellung für 5 Jahre verlängert.
- Ab dem 60. Lebensjahr ist ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung nach Anlage 5 Nr. 2 zur Fahrerlaubnisverordnung erforderlich
- Gebühr: 38,80 € (Gebührenordnung Stand: 01.01.2021)
Wenn der Antrag zur Verlängerung des Führerscheines zur Fahrgastbeförderung zur Verlängerung fertig ist, erhalten Sie eine schriftliche Benachrichtigung durch die Fahrerlaubnisbehörde.
- Führerschein - Antrag auf Erteilung / Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
- Führerschein - Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 Nr. 1 zur Fahrerlaubnisverordnung
- Führerschein - Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens nach Anlage 6 Nr. 2.1 zur Fahrerlaubnisverordnung
- Führerschein - Zeugnis über die augenärztliche Untersuchung des Sehvermögens nach Anlage 6 Nr. 2.2 zur Fahrerlaubnisverordnung
Führerschein - Fahrerlaubnisbehörde
Mo., Do. und Fr. 08:00 - 12.30 Uhr
Mo. und Mi. 14:00 - 16:00 Uhr
Do. 14:00 - 17:00 Uhr
Persönliche Vorsprache nur nach Terminvereinbarung
Die Fahrerlaubnisbehörde ist nur zu diesen festen Zeiten unter der Tel. +49 8441 27-5070 telefonisch erreichbar:
Mo. und Mi. 14:00 - 16:00 Uhr und Do. 14:00 - 17:00 Uhr
Dienstag ganztägig und Mittwoch Vormittag ist Bearbeitungstag. Die Fahrerlaubnisbehörde ist am Dienstag ganztägig und Mittwoch Vormittag geschlossen, die Fahrerlaubnisbehörde ist weder persönlich noch telefonisch erreichbar.