Ausländische Fahrerlaubnis / Führerschein
Inhaber einer Fahrerlaubnis aus der Europäischen Union/des Europäischen Wirtschaftsraums und Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse haben grundsätzlich das Recht, in der Bundesrepublik Deutschland im Umfang ihrer ausländischen Fahrerlaubnis Kraftfahrzeuge zu führen.
Voraussetzung ist die Gültigkeit der ausländischen Fahrerlaubnis. Mit Begründung des ordentlichen Wohnsitzes gibt es - je nach Ausstellungsstaat des Führerscheins - rechtliche Konsequenzen, auf die nachfolgend näher eingegangen wird.
Führerschein - Fahrerlaubnisbehörde
Mo., Do. und Fr. 08:00 - 12.30 Uhr
Mo. und Mi. 14:00 - 16:00 Uhr
Do. 14:00 - 17:00 Uhr
Persönliche Vorsprache nur nach Terminvereinbarung
Die Fahrerlaubnisbehörde ist nur zu diesen festen Zeiten unter der Tel. +49 8441 27-5070 telefonisch erreichbar:
Mo. und Mi. 14:00 - 16:00 Uhr und Do. 14:00 - 17:00 Uhr
Dienstag ganztägig und Mittwoch Vormittag ist Bearbeitungstag. Die Fahrerlaubnisbehörde ist am Dienstag ganztägig und Mittwoch Vormittag geschlossen, die Fahrerlaubnisbehörde ist weder persönlich noch telefonisch erreichbar.