Mach mit - Tauch auf! Schwimm­förderung für Kinder

Die Bayerische Staatsregierung möchte angesichts des hohen Anteils an Nichtschwimmern im Kindesalter die Kinder in Bayern wirkungsvoll dabei unterstützen, das sichere Schwimmen zu erlernen.

Zu Beginn eines neuen Kindergartenjahres erhalten deshalb alle Vorschulkinder einen Gutschein über 50 € für einen Schwimmkurs zum Erwerb des "Seepferdchens".
 
Der Gutschein kann bei allen bayerischen Schwimmvereinen, der Wasserwacht und der DLRG eingelöst werden. Auch andere Anbieter, z. B. private Schwimmschulen oder kommunale Bäder, können die Gutscheine annehmen.

Die Vereine wiederum reichen die Anträge auf Zuwendung mit nachfolgendem Excel-Vordruck bei der Kreisverwaltungsbehörde ein.

Maßgeblich für die Zuständigkeit ist im Regelfall der Sitz des Anbieters bzw. Vereins. Ausschließlich für Mitgliedsvereine des Bayerischen Landes-Sportverbands – BLSV – besteht die Möglichkeit, den Antrag beim BLSV über die dortige Plattform BLSVdigital einzureichen.

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Teilnehmerliste des abzurechnenden Kurses mit folgenden Angaben
    • Name, Geburtsdatum und Wohnort der Teilnehmer
    • Beginn und Ende des Kurses
    • Höhe der regulären Kursgebühr
    • Name der Kursleiterin oder des Kursleiters
    • Qualifikation der Kursleitung
  • zugehörige Gutscheine
  • Nachweis über die Qualifikation der Kursleitung 

     

Hinweise

Verlängerung des Bewilligungszeitraumes bis zum 31.12.2024

Angesichts in der Praxis nur begrenzt zur Verfügung stehender Wasserflächen und langer Wartelisten bei vielen Schwimmkursanbietern wird der aktuell bis zum 09.09.2024 laufende Bewilligungszeitraum bis zum 31.12.2024 verlängert. Auf diese Weise soll möglichst vielen Kindern noch die Einlösung des Gutscheins ermöglicht werden. Der Gutschein ist demnach für alle Kurse gültig, bei denen mindestens eine Unterrichtseinheit zwischen dem 12.09.2023 und dem 31.12.2024 stattfindet.

Verlängerung der Antragsfrist für Kursanbieter

Anträge für die Gutscheinaktion 2023/2024 können durch die Kursanbieter bis zum 31. März 2025 (Ausschlussfrist) bei den Bewilligungsstellen eingereicht werden.

Für die Gutscheinaktion 2024/2025 beginnt der Bewilligungszeitraum am 29. Juli 2024 und endet am 31. August 2025. Der Gutschein ist demnach für alle Kurse gültig, bei denen mindestens eine Unterrichtseinheit zwischen dem 29. Juli 2024 und dem 31. August 2025 stattfindet.

Anträge für die Gutscheinaktion 2024/2025 können durch die Kursanbieter bis zum 30. November 2025 (Ausschlussfrist) bei den Bewilligungsstellen eingereicht werden.

Die FAQ mit den wichtigsten Fragen für Eltern und Kursanbieter werden unter www.mach-mit.bayern.de veröffentlicht.

Antragsformular

Die Antragsformulare mit den erforderlichen Anlagen (Gutscheine, Nachweise zur Qualifikation der Kursleitung) können beim

Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm

entweder per E-Mail an
Vereinspauschale@landratsamt-paf.de 

oder per Post an das
Landratsamt Pfaffenhofen
Sachgebiet 60, Kommunale Angelegenheiten
Hauptplatz 22
85276 Pfaffenhofen 

eingereicht werden.

     

Ansprechpartner Telefon Telefax Zimmer
Vereinspauschale, Auskunft
Dienstleistung
+49 8441 27-452 Poststraße 1

Kommunale Angelegenheiten

AdresseKommunale Angelegenheiten
Poststraße 1
85276   Pfaffenhofen a.d.Ilm
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