Waffen- und Sprengstoffwesen
Im Waffen- und Sprengstoffwesen werden Erlaubnisse zum Umgang mit Waffen und Sprengstoff erteilt. Die Spannbreite geht von bei Erlaubnissen zum Führen erlaubnisfreier Schreckschusswaffen (kleiner Waffenschein) bis z. B. zur Erlaubnis zum Erwerb erlaubnispflichtiger Schusswaffen oder zum Schießen außerhalb von Schießstätten. Ebenso werden die Erlaubnisinhaber in regelmäßigen Abständen auf Ihre Zuverlässigkeit überprüft und Kontrollen der sicheren Aufbewahrung der Waffen bei den Waffenbesitzern durchgeführt.
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Sprengstofferlaubnis,
Auskunft
Dienstleistung
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+49 8441 27-2481 | Hauptplatz 22 | Sprengstoffwesen@landratsamt-paf.de | |
Waffenrecht - Aufbewahrung von Waffen,
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Dienstleistung
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+49 8441 27-249 | Hauptplatz 22 | Waffenrecht@landratsamt-paf.de | |
Waffenrecht - Erbwaffen,
Auskunft
Dienstleistung
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+49 8441 27-244 | Hauptplatz 22 | Waffenrecht@landratsamt-paf.de | |
Waffenrecht - Kleiner Waffenschein, Schießerlaubnisse,
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Dienstleistung
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+49 8441 27-2481 | Hauptplatz 22 | Waffenrecht@landratsamt-paf.de | |
Waffenrecht - Waffen allgemein, Jagd- und Sportwaffen,
Auskunft
Dienstleistung
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+49 8441 27-293 | Hauptplatz 22 | Waffenrecht@landratsamt-paf.de |
Hauptgebäude Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm
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