Duldung wegen rechtlicher oder tatsächlicher Hinderungsgründen, Ausbildungsduldung, Beschäftigungsduldung
Hinweis:
Für die Ausstellung und Verlängerung der Duldung sowie zur Abänderung der Nebenbestimmungen ist zwingend eine persönliche Vorsprache in der Ausländerbehörde Pfaffenhofen erforderlich. Eine Verlängerung durch Vertreter ist nur in begründeten Ausnahmefällen durch eine bevollmächtigte Person möglich. Eine Verhinderung aufgrund einer Erwerbstätigkeit stellt in der Regel keinen Ausnahmefall dar.
Erforderliche Unterlagen
- Sämtliche heimatstaatlichen Dokumente (soweit vorhanden)
- Vorhandene (abgelaufene/ablaufende) Duldung oder Aufenthaltsgestattung
- Bei Verlust des Ausweisdokuments: polizeiliche Verlustanzeige
Bitte beachten Sie, dass im Einzelfall weitere Unterlagen erforderlich sind und sämtliche Unterlagen stets im Original bei der Ausländerbehörde vorzulegen sind.
Kosten
Sollten Sie in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, fallen folgende Gebühren an:
Ausstellung einer Duldungsbescheinigung:
- nur als Klebeetikett: 58 Euro
- mit Trägervordruck: 62 Euro
Erneuerung (Verlängerung) einer Duldungsbescheinigung:
- nur als Klebeetikett: 33 Euro
- mit Trägervordruck: 37 Euro
Sofern Sie nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen bzw. Empfänger von Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Sozialgesetzbuch oder dem Asylbewerberleistungsgesetz sind, ist die Ausstellung und Verlängerung der Duldung kostenfrei.
Hinweis:
Für die Ausstellung und Verlängerung der Duldung sowie zur Abänderung der Nebenbestimmungen ist zwingend eine persönliche Vorsprache in der Ausländerbehörde Pfaffenhofen erforderlich. Eine Verlängerung durch Vertreter ist nur in begründeten Ausnahmefällen durch eine bevollmächtigte Person möglich. Eine Verhinderung aufgrund einer Erwerbstätigkeit stellt in der Regel keinen Ausnahmefall dar.
Erforderliche Unterlagen
- Sämtliche heimatstaatlichen Dokumente (soweit vorhanden)
- Vorhandene (abgelaufene/ablaufende) Duldung oder Aufenthaltsgestattung
Zusätzlich bei Beantragung einer Ausbildungsduldung nach § 60c AufenthG
- Heimatstaatlicher gültiger Reisepass und/oder alle sonstigen Identitätsdokumente
- Berufsausbildungsvertrag mit Nachweis über die Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse bei der zuständigen Stelle
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild
Bitte beachten Sie, dass im Einzelfall weitere Unterlagen erforderlich sind und sämtliche Unterlagen stets im Original bei der Ausländerbehörde vorzulegen sind.
Kosten
Sollten Sie in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, fallen folgende Gebühren an:
Ausstellung einer Duldungsbescheinigung:
- nur als Klebeetikett: 58 Euro
- mit Trägervordruck: 62 Euro
Erneuerung (Verlängerung) einer Duldungsbescheinigung:
- nur als Klebeetikett: 33 Euro
- mit Trägervordruck: 37 Euro
Sofern Sie nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen bzw. Empfänger von Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Sozialgesetzbuch oder dem Asylbewerberleistungsgesetz sind, ist die Ausstellung und Verlängerung der Duldung kostenfrei.
Hinweis:
Für die Ausstellung und Verlängerung der Duldung sowie zur Abänderung der Nebenbestimmungen ist zwingend eine persönliche Vorsprache in der Ausländerbehörde Pfaffenhofen erforderlich. Eine Verlängerung durch Vertreter ist nur in begründeten Ausnahmefällen durch eine bevollmächtigte Person möglich. Eine Verhinderung aufgrund einer Erwerbstätigkeit stellt in der Regel keinen Ausnahmefall dar.
Erforderliche Unterlagen
- Sämtliche heimatstaatlichen Dokumente (soweit vorhanden)
- Vorhandene (abgelaufene/ablaufende) Duldung oder Aufenthaltsgestattung
Zusätzlich bei Beantragung einer Beschäftigungsduldung nach § 60d AufenthG
- Heimatstaatlicher gültiger Reisepass und/oder alle sonstigen Identitätsdokumente
- Nachweis über 18-monatige Beschäftigung (Bestätigung des Arbeitgebers, Meldungen der Sozialversicherung, Arbeitsvertrag)
- Nachweis über Sicherung des Lebensunterhalte (der letzten 12 Monate)
- Nachweis mündliche Deutschkenntnisse Niveau A2 (Einstufungstest der VHS oder eines sonstigen Bildungsträgers ausreichend)
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild
Bitte beachten Sie, dass im Einzelfall weitere Unterlagen erforderlich sind und sämtliche Unterlagen stets im Original bei der Ausländerbehörde vorzulegen sind.
Kosten
Sollten Sie in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, fallen folgende Gebühren an:
Ausstellung einer Duldungsbescheinigung:
- nur als Klebeetikett: 58 Euro
- mit Trägervordruck: 62 Euro
Erneuerung (Verlängerung) einer Duldungsbescheinigung:
- nur als Klebeetikett: 33 Euro
- mit Trägervordruck: 37 Euro
Ausländeramt
Mo., Mi., Do., Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Mo. und Mi. 14:00 - 16:00 Uhr
Do. 14:00 - 17:00 Uhr
Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
Der Sachbereich Aufenthaltsgenehmigungen ist nur zu diesen festen Zeiten telefonisch erreichbar:
Mo., Mi., Do., Fr. 11:00 - 12:00 Uhr und Mo., Mi. und Do. 13:30 - 15:00 Uhr.
Dienstags ist Bearbeitungstag, das Ausländeramt ist am Dienstag ganztägig geschlossen. An diesem Tag ist das Ausländeramt weder persönlich noch telefonisch erreichbar.