Beschäftigungserlaubnis
Unter bestimmten Voraussetzungen ist es Asylbewerbern sowie Geduldeten möglich, eine Beschäftigungserlaubnis zu erlangen. Zur Beantragung ist bei der Ausländerbehörde eine Zustimmungsanfrage mit Stellenbeschreibung einzureichen.
Ausländeramt
Mo., Mi., Do., Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Mo. und Mi. 14:00 - 16:00 Uhr
Do. 14:00 - 17:00 Uhr
Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
Der Sachbereich Aufenthaltsgenehmigungen ist nur zu diesen festen Zeiten telefonisch erreichbar:
Mo., Mi., Do., Fr. 11:00 - 12:00 Uhr und Mo., Mi. und Do. 13:30 - 15:00 Uhr.
Dienstags ist Bearbeitungstag, das Ausländeramt ist am Dienstag ganztägig geschlossen. An diesem Tag ist das Ausländeramt weder persönlich noch telefonisch erreichbar.