Übertrag von Aufenthaltstiteln
Soll der bestehende Aufenthaltstitel aufgrund eines neuen Reisepasses umgeschrieben werden, ist hierfür kein Antrag erforderlich. Es ist lediglich das Formblatt „Beiblatt zum Übertrag“ auszufüllen und bestehende Daten abzugleichen bzw. zu aktualisieren.
Die persönliche Vorsprache ist erforderlich.
- alten und neuen Reisepass
- aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontaufnahme)
Formular
Ausländeramt
Mo., Mi., Do., Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Mo. und Mi. 14:00 - 16:00 Uhr
Do. 14:00 - 17:00 Uhr
Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
Der Sachbereich Aufenthaltsgenehmigungen ist nur zu diesen festen Zeiten telefonisch erreichbar:
Mo., Mi., Do., Fr. 11:00 - 12:00 Uhr und Mo., Mi. und Do. 13:30 - 15:00 Uhr.
Dienstags ist Bearbeitungstag, das Ausländeramt ist am Dienstag ganztägig geschlossen. An diesem Tag ist das Ausländeramt weder persönlich noch telefonisch erreichbar.