Digitale Antragstellung Ausländeramt
Für die Nutzung der aufgeführten digitalen Online-Anträge/-Formulare ist eine Bayern-ID erforderlich, die Sie über das BayernPortal anlegen können. Da bei der digitalen Antragstellung auf die Unterschriften verzichtet wird, ist eine gehobene Authentifizierung notwendig. Eine Anmeldung nur mit Benutzername und Passwort im BayernPortal ist deshalb nicht ausreichend, sondern es wird zudem ein elektronischer Personalausweis oder das Softwarezertifikat authega (siehe Informationen hierzu im BayernPortal) benötigt.
Das Einreichen von Anträgen in Papierform ist neben der digitalen Antragstellung natürlich weiterhin möglich.
- Aufenthaltstitel - Online-Antrag für Aufenthaltstitel für Fachkräfte zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung (Blaue Karte EU sowie Aufenthaltserlaubnis)
- Aufenthalts-Online-Anträge mit Auswahlhilfe
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung - Online-Antrag
- Aufenthaltstitel zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit - Online-Antrag
- Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen - Online-Antrag
- Aufenthalt - Änderung von aufenthaltsrechtlichen Nebenbestimmungen - Online-Antrag
- Aufenthaltstitel - Online-Antrag auf Erteilung eines unbefristeten Aufenthaltstitels (Niederlassungserlaubnis)
- Aufenthalt von EU- und EWR-Bürgern sowie deren Familien (Freizügigkeitsberechtigte) - Online-Antrag
- Staatsangehörigkeit - Online-Antrag auf die Feststellung des Bestehens bzw. Nichtbestehens der deutschen Staatsangehörigkeit
- Staatsangehörigkeit - Online-Antrag auf Erklärung des Verzichts auf die deutsche Staatsangehörigkeit
- Staatsangehörigkeit/Einbürgerung - Online-Antrag auf Einbürgerung (Anspruchs- und Ermessenseinbürgerung)
- Staatsangehörigkeit/Einbürgerung - Online-Quick-Check - unverbindliche Prüfung der Einbürgerungsvoraussetzungen
- Ausländeramt - Verpflichtungserklärung (für Gast) - Online-Antrag
Ausländeramt
Mo., Mi., Do., Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Mo. und Mi. 14:00 - 16:00 Uhr
Do. 14:00 - 17:00 Uhr
Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
Der Sachbereich Aufenthaltsgenehmigungen ist nur zu diesen festen Zeiten telefonisch erreichbar:
Mo., Mi., Do., Fr. 11:00 - 12:00 Uhr und Mo., Mi. und Do. 13:30 - 15:00 Uhr.
Dienstags ist Bearbeitungstag, das Ausländeramt ist am Dienstag ganztägig geschlossen. An diesem Tag ist das Ausländeramt weder persönlich noch telefonisch erreichbar.