Soforthilfen und Notstandsbeihilfen Hochwasser 2024
Zur Unterstützung der Hochwassergeschädigten hat das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat Soforthilfen und Notstandsbeihilfen zur Verfügung gestellt.
Die Verteilung der Gelder an Privatpersonen erfolgt dabei über die Landratsämter. Gewerbliche Unternehmen und freie Berufe können entsprechende Anträge bei der Regierung von Oberbayern stellen (hochwasser@reg-ob.bayern.de).
Antragsformulare Soforthilfen
Die ausgefüllten und eingescannten Anträge sind an folgende E-Mail-Adresse zu senden: soforthilfen@landratsamt-paf.de
Die Anträge können auch bei den Gemeindeverwaltungen im Landkreis als auch bei der Servicestelle im Landratsamt Pfaffenhofen abgeholt und dann wieder abgegeben werden.
- Soforthilfe - Antrag auf Gewährung einer staatlichen Soforthilfe „Haushalt/Hausrat“ für Privathaushalte
- Soforthilfe - Antrag auf Gewährung einer staatlichen Soforthilfe „Ölschäden an Gebäuden“
- Soforthilfe - Richtlinie über die Soforthilfe „Haushalt/Hausrat“ und „Ölschäden an Gebäuden“ zur Bewältigung der Folgen des Hochwassers im Juli 2024
- Datenschutzhinweise zur Erhebung personenbezogener Daten im Rahmen Ihres Antrags auf Gewährung staatlicher Finanzhilfen nach Naturkatastrophen
Antragsformulare Notstandsbeihilfen
Die ausgefüllten und eingescannten Anträge sind an folgende E-Mail-Adresse zu senden: haertefonds@landratsamt-paf.de
Die Anträge können auch bei den Gemeindeverwaltungen im Landkreis als auch bei der Servicestelle im Landratsamt Pfaffenhofen abgeholt und dann wieder abgegeben werden.
- Notstandsbeihilfe - Antrag auf Gewährung von Notstandsbeihilfen und/oder Staatsbürgschaften aus dem „Härtefonds Finanzhilfen“
- Notstandsbeihilfe - Berechnungsbogen
- Datenschutzhinweise zur Erhebung personenbezogener Daten im Rahmen Ihres Antrags auf Gewährung staatlicher Finanzhilfen nach Naturkatastrophen
Für Rückfragen gibt es für Bürgerinnen und Bürger ab Freitag, 7. Juni eine Hotline: Unter Tel. +49 8441 27-4575 und 27-4576 stehen die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Fragen zur Verfügung.
Besetzt ist die Hotline zu folgenden Zeiten:
Mo – Do 8 – 12 Uhr und 13 – 17 Uhr
Fr 8 – 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr
Sa/So 10 – 12 und 13 – 15 Uhr
- Soforthilfe - Antrag auf Gewährung einer staatlichen Soforthilfe „Haushalt/Hausrat“ für Privathaushalte
- Soforthilfe - Antrag auf Gewährung einer staatlichen Soforthilfe „Ölschäden an Gebäuden“
- Soforthilfe - Richtlinie über die Soforthilfe „Haushalt/Hausrat“ und „Ölschäden an Gebäuden“ zur Bewältigung der Folgen des Hochwassers im Juli 2024
- Notstandsbeihilfe - Antrag auf Gewährung von Notstandsbeihilfen und/oder Staatsbürgschaften aus dem „Härtefonds Finanzhilfen“
- Notstandsbeihilfe - Berechnungsbogen
- Datenschutzhinweise zur Erhebung personenbezogener Daten im Rahmen Ihres Antrags auf Gewährung staatlicher Finanzhilfen nach Naturkatastrophen
Hauptgebäude Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm
Mo. – Fr. 08:00 – 12:00 Uhr
Mo. – Do. nach Terminvereinbarung bis 17:00 Uhr