Wohnraumförderung
Der Staat fördert im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung den Bau oder Erwerb von selbstgenutzten Eigenheimen und Eigentumswohnungen mit einem auf die Dauer von 15 Jahren zinslosen Baudarlehen. Die Höhe des Baudarlehens richtet sich u. a. nach dem Einkommen der Familie.
Voraussetzung für eine Förderung ist unter anderem die Einhaltung von bestimmten Einkommensgrenzen. Da die Mittel nicht für alle berechtigten Antragsteller ausreichen, richtet sich die Auswahl der zu fördernden Bauvorhaben nach der sozialen Dringlichkeit der Anträge. Die Schaffung von Eigenwohnraum wird auch durch ein Ergänzungsprogramm der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt gefördert. Ferner gibt es ein Programm zum Erwerb vorhandenen Wohnraums. Gefördert werden auch bauliche Maßnahmen zur Anpassung von Wohnraum an die Belange schwer behinderter oder nicht nur vorübergehend schwer kranker Menschen (z. B. Badumbau, Treppenlift, Rollstuhlrampe).
Wo ist der Förderantrag zu stellen?
Das Darlehen ist vor Baubeginn oder Abschluss des Vertrages über den Erwerb beim Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm zu beantragen (Ansprechpartnerin Antragsbearbeitung: Tel.+49 8441 27-306, E-Mail: Wohnraumfoerderung@landratsamt-paf.de).
Das Landratsamt entscheidet eigenverantwortlich über jeden Förderantrag. Hier sind auch die für die Antragstellung erforderlichen Formulare und weitere Auskünfte erhältlich.
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Wohnraumförderung,
Auskunft
Dienstleistung
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+49 8441 27-306, 407 | Hauptplatz 22 | Wohnraumfoerderung@landratsamt-paf.de |
Bauamt
Mo., Die., Do., Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Mo., Die., Do. bis 17:00 Uhr
Das Bauamt ist telefonisch am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag erreichbar.
Persönliche Beratungstermine sind nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.