Gewässerausbau (u.a. Fisch- und Landschaftsweiher, Flüsse und Bäche, Nasskiesabbau, Hochwasserschutzmaßnahmen)

Die Herstellung, Beseitigung oder wesentliche Umgestaltung eines Gewässers oder seiner Ufer stellt aus wasserrechtlicher Sicht einen Gewässerausbau dar, der grundsätzlich eines Planfeststellungsverfahrens bedarf. Auch Deich- oder Dammbauten, die den Hochwasserabfluss beeinflussen, stehen dem Gewässerausbau gleich.

Anträge sind beim Landratsamt als Genehmigungsbehörde einzureichen. Eine Übersicht über die erforderlichen Unterlagen laut WPBV kann dem folgenden Merkblatt entnommen werden.

Beispiele für planfeststellungspflichtige Ausbaumaßnahmen sind:

Ansprechpartner Telefon Telefax Zimmer
Gewässerausbau - allgemein, Auskunft
Dienstleistung
+49 8441 27-4190 Hauptplatz 22
Gewässerausbau - Fischteiche und Weiher, Auskunft
Dienstleistung
+49 8441 27-4192 Hauptplatz 22
Gewässerausbau - Hochwasserschutz, Auskunft
Dienstleistung
+49 8441 27-4194 Hauptplatz 22
Gewässerausbau - Nasskiesabbau, Auskunft
Dienstleistung
+49 8441 27-4192 Hauptplatz 22
Gewässerausbau - Verrohrungen, Auskunft
Dienstleistung
+49 8441 27-4192 Hauptplatz 22

Hauptgebäude Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm

AdresseHauptgebäude Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm
Hauptplatz 22
85276   Pfaffenhofen a.d.Ilm
Kontakt
Telefon: +49 8441 27-0
Fax: +49 8441 27-271
Öffnungszeiten

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Mo. – Do. nach Terminvereinbarung bis 17:00 Uhr