Gewässerunterhaltung
Die Gewässerunterhaltung ist so durchzuführen, dass sie den Wasserabfluss sicherstellt und den Belangen des Naturhaushalts und dem Erholungswert der Gewässerlandschaft dient.
Die Gewässerunterhaltung obliegt abhängig von der Einteilung der oberirdischen Gewässer in verschiedene Ordnungen dem Freistaat Bayern oder den Gemeinden bzw. den Wasserverbänden.
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Gewässerunterhaltung,
Auskunft
Dienstleistung
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+49 8441 27-4190 | Hauptplatz 22 | Gewaesser@landratsamt-paf.de |
Hauptgebäude Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm
Mo. – Fr. 08:00 – 12:00 Uhr
Mo. – Do. nach Terminvereinbarung bis 17:00 Uhr