Fachlicher Vollzug des Umgangs mit wassergefährdenden Stoffen
Was bedeutet Umgang mit wassergefährdenden Stoffen?
Anlagen zum Lagern, Abfüllen, Herstellen und Behandeln wassergefährdender Stoffe sowie Anlagen zum Verwenden wassergefährdender Stoffe im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und im Bereich öffentlicher Einrichtungen müssen so beschaffen sein und so eingebaut, aufgestellt, unterhalten und betrieben werden, dass eine Verunreinigung der Gewässer oder eine sonstige nachteilige Veränderung ihrer Eigenschaften nicht zu besorgen ist. Das gleiche gilt für Rohrleitungsanlagen, die den Bereich eines Werksgeländes nicht überschreiten.
Mit anderen Worten:
- Mit wassergefährdenden Stoffen kann auf verschiedene Weise umgegangen werden. Gesetzlich wird unterschieden zwischen Lagern, Abfüllen, Umschlagen und Herstellen, Behandeln, Verwenden. Die LAU-Anlagen haben mit der Lagerung im weiteren Sinne zu tun. In HBV-Anlagen befinden sich die Stoffe gerade im Arbeitsgang.
- Solche Anlagen (z. B. Heizöltanks, Tankstellen, Hydraulikaufzüge) müssen immer so eingebaut, aufgestellt und betrieben werden, dass keine wassergefährdenden Stoffe in ein Gewässer oder in den Untergrund gelangen können.
- Eine Sonderstellung nehmen die Verwendungsanlagen ein, da privatgenutzte Verwendungsanlagen (z. B. Wärmepumpen oder Kühlanlagen) nicht im § 62 WHG aufgeführt sind.
- Anzeige des Betreiberwechsels von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen in Bayern nach § 40 AwSV
- Anzeige für Anlagen zum Umgang mit Jauche, Gülle und Silagesickersaft (JGS-Anlage) in Bayern nach Anlage 7 Nr. 6.1 der AwSV
- Anzeige nach § 40 AwSV und § 78c WHG für eine Anlage zur Lagerung von Heizöl in Bayern
- Hinweise zur Anzeige Heizöllagerung
- Anzeige für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen in Bayern nach § 40 AwSV
- Hinweise zur Anzeige Umgang mit wassergefährdeten Stoffen
- Anzeige nach § 40 AwSV für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sowie nach § 40 AwSV und § 78c WHG für Heizölverbraucheranlagen in Bayern
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer | |
---|---|---|---|---|
Fachkundige Stelle für Wasserwirtschaft,
Auskunft
Dienstleistung
|
+49 8441 27-4188, 4198 | Hauptplatz 22 | FSWasserwirtschaft@landratsamt-paf.de | |
Fachkundige Stelle für Wasserwirtschaft - Leiter,
Auskunft
Dienstleistung
|
+49 8441 27-4199 | Hauptplatz 22 | FSWasserwirtschaft@landratsamt-paf.de |
Hauptgebäude Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm
Mo. – Fr. 08:00 – 12:00 Uhr
Mo. – Do. nach Terminvereinbarung bis 17:00 Uhr