Baurechtsnahe Wasserwirtschaftsaufgaben
Wohngebäude mit Nebenanlagen in oder an Gewässern, die eine Beeinträchtigung des Hochwasserabflusses oder eine Beeinträchtigung des Uferbereiches bewirken können.
Ausnahmegenehmigungen für die Errichtung oder wesentliche Änderung von Wohngebäuden und deren Nebenanlagen in festgesetzten Überschwemmungsgebieten.
Wohngebäude und Nebenanlagen, die nach den Festsetzungen einer Rechtsverordnung für Wasserschutzgebiete zu beurteilen sind (Ausnahmegenehmigung von der Wasserschutzgebietsverordnung).
Die Errichtung von Heizölverbraucheranlagen in Überschwemmungsgebieten und in Risikogebieten ist nach Wasserrecht grundsätzlich nicht mehr zulässig (§78c WHG). Geplante Anlagen sind beim Landratsamt Pfaffenhofen anzuzeigen!
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Fachkundige Stelle für Wasserwirtschaft,
Auskunft
Dienstleistung
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+49 8441 27-4188, 4198 | Hauptplatz 22 | FSWasserwirtschaft@landratsamt-paf.de | |
Fachkundige Stelle für Wasserwirtschaft - Leiter,
Auskunft
Dienstleistung
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+49 8441 27-4199 | Hauptplatz 22 | FSWasserwirtschaft@landratsamt-paf.de |
Hauptgebäude Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm
Mo. – Fr. 08:00 – 12:00 Uhr
Mo. – Do. nach Terminvereinbarung bis 17:00 Uhr