Gutachterausschuss
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm ist ein selbstständiges und unabhängiges Kollegialorgan, das auf Grundlage des Baugesetzbuches (BauGB) gebildet wurde. Der Gutachterausschuss setzt sich aus dem Vorsitzenden und weiteren ehrenamtlichen Gutachtern zusammen und bedient sich einer Geschäftsstelle.
Aufgaben des Gutachterausschusses
Die Kaufpreissammlung der Geschäftsstelle ist Grundlage für die Arbeit des Gutachterausschusses. Alle wesentlichen Daten von Grundstücksverkäufen werden darin gesammelt. Notare sind verpflichtet, dem Gutachterausschuss alle Kauf-, Tausch- und Erbbaurechtsurkunden über Immobilien in Kopie zu übermitteln. Außerdem müssen Gerichte alle Beschlüsse über Zwangsversteigerungen in Kopie zustellen. Diese werden statistisch erfasst, ausgewertet und entsprechend ihrer Eignung und unter strenger Beachtung des Datenschutzes den weiteren Aufgaben zugrunde gelegt.
Gemäß gesetzlicher Bestimmungen werden Bodenrichtwerte für den gesamten Landkreis Pfaffenhofen a.d. Ilm in einem zweijährigen Rhythmus ermittelt, zuletzt zum Stichtag 01.01.2022. Bodenrichtwerte sind auf Basis der Kaufpreissammlung ermittelte, durchschnittliche Lagewerte für erschließungsbeitrags- und abgabenfreies, unbebautes, baureifes Wohn-, Misch- und Gewerbebauland sowie für landwirtschaftliche Flächen. Jedermann kann gegen Gebühr von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Auskunft über die Bodenrichtwerte verlangen. Auskünften aus der Bodenrichtwertliste werden schriftlich erteilt und sind kostenpflichtige Amtshandlungen.
Jederzeit können Sie die aktuellen Bodenrichtwerte außerhalb unserer Geschäftszeiten über Boris Bayern: www.boris-bayern.de abfragen.
Darüber hinaus können Bodenrichtwertanfragen auch aus vorherigen Jahrgängen schriftlich oder per Mail gestellt werden.
Auskünfte aus der Kaufpreissammlung werden soweit es für eine Wertermittlung erforderlich ist, bei Nachweis eines berechtigten Interesses anonymisiert erteilt. Diese Auskünfte erhalten i.d R. Personen, die mit der Wertermittlung von Grundstücken befasst sind, wie z. B. öffentlich bestellte und vereidigte, zertifizierte und sonstige qualifizierte Sachverständige sowie Behörden. Auskünfte aus der Kaufpreissammlung werden schriftlich erteilt und sind gebührenpflichtig.
Zu den sonstigen für die Wertermittlung relevanten Daten gehören unter Anderem Indexreihen, Vergleichsfaktoren für bebaute Grundstücke sowie Marktanpassungsfaktoren und Liegenschaftszinssätze. Die Definitionen dieser erforderlichen Daten sind in der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) in den §§ 11 ff. zu finden. Sie dienen unter Anderem dem Zwecke der Verkehrswertermittlung nach ImmoWertV, der steuerlichen Bewertung und sollen Marktransparenz ermöglichen. Sie werden in Form eines Grundstücksmarktberichts bekannt gemacht.
Jedermann kann von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses den Grundstücksmarktbericht erwerben. Dieser ist ausschließlich im Ganzen erhältlich.
Der Gutachterausschuss erstellt auf Antrag Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken, Eigentumswohnungen sowie Rechten an Immobilien. Antragsberechtigt sind i.d. R. Eigentümer, Inhaber anderer Rechte und Pflichtteilsberechtigte, verschiedene Behörden und Gerichte. Die Gutachtenerstellung erfolgt in nichtöffentlicher Sitzung durch ein mindestens aus drei Gutachtern bestehendes Gremium. Für die Erstellung von Gutachten werden Gebühren und Auslagen gem. § 15 der Verordnung über die Gutachterausschüsse, die Kaufpreissammlungen und die Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (BayGaV) erhoben.
Ihre schriftlichen Anfragen richten Sie bitte direkt an gutachterausschuss@landratsamt-paf.de.
Im Übrigen stehen wir Ihnen auch gerne persönlich für Rückfragen zur Verfügung.
- Gutachterausschuss - Gebührenliste der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses
- Erläuterung der Bodenrichtwertliste
- Bodenrichtwert - Antrag auf Erteilung einer/mehrerer Bodenrichtwertauskunft/-künfte nach § 196 BauGB
- Bodenrichtwert - Onlineantrag auf Bodenrichtwertauskunft
- Bodenrichtwertliste - Bestellung der aktuellen Bodenrichtwertliste (Stand: 01.01.2024)
- Kaufpreissammlung -Antrag auf Auskunft von Kaufpreisen aus der Kaufpreissammlung
- Kaufpreissammlung - Onlineantrag auf Auskunft von Kaufpreisen aus der Kaufpreissammlung
- Grundstücksmarktbericht- Bestellung des aktuellen Grundstücksmarktberichtes
- Grundstücksmarktbericht / Immobilienbericht - Onlineantrag auf Bestellung des aktuellen Grundstücksmarktberichtes
- Verkehrswertgutachten - Antrag auf Erstattung eines Verkehrswertgutachtens
- Verkehrswertgutachten - Onlineantrag auf Erstellung eines Verkehrswertgutachtens bezüglich Grundstückswert
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Hasse,
Gunther-F.-L.
Vorsitzender des Gutachterausschusses
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+49 8441 27-204 | +49 8441 27-13204 | B206 | gutachterausschuss@landratsamt-paf.de |
Ferstl,
Edmund
Stellvertreter d. Vorsitzenden des GAA
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+49 8441 27-406 | +49 8441 27-13406 | B205 | gutachterausschuss@landratsamt-paf.de |
Walcher,
Katharina
Geschäftsstelle des Gutachterausschusses
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+49 8441 27-177 | +49 8441 27-13177 | B207 | gutachterausschuss@landratsamt-paf.de |
Wolf,
Benjamin
Mitarbeiter
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+49 8441 27-486 | +49 8441 27-13486 | B207 | gutachterausschuss@landratsamt-paf.de |
Bauamt
Mo., Die., Do., Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Mo., Die., Do. bis 17:00 Uhr
Das Bauamt ist telefonisch am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag erreichbar.
Persönliche Beratungstermine sind nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.