Bekanntmachungen § 17 Abs.1a BImSchG - nachträgliche Anordnungen
Vollzug der Immissionsschutzgesetze;
Gewährung von Ausnahmen von den Anforderungen der 13. BImSchV für das Kraftwerk der Basell
Polyolefine GmbH im Werk Münchsmünster
Bekanntmachung vom 16.01.2024; Az. 40/824-2023/001382
Das Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm hat gemäß § 23 der 13. Verordnung zur
Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (13. BImSchV - Verordnung über Großfeuerungs-,
Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen) für das Kraftwerk im Werk Münchsmünster Ausnahmen
gewährt hinsichtlich der Grenzwerte für NOx.
Der verfügende Teil und die Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheides werden hiermit entsprechend § 10
Abs. 7 und 8 BImSchG öffentlich bekanntgemacht.
A) Verfügender Teil des Genehmigungsbescheides
1. Im gemeinsamen Abgas der Einzelfeuerungen BF-0102 A, B, C des Kraftwerks dürfen bei Einsatz
von Pyrolyseöl im Tagesmittel und Jahresmittel jeweils folgende Emissionsgrenzwerte und im
Halbstundenmittelwert das Doppelte des genannten Tagesmittelwerts nicht überschritten werden.
*bezogen auf trockenes Abgas im Normzustand (273,15 K, 101,3 kPa) und auf 3
Vol. % Sauerstoffgehalt.
Diese Emissionsgrenzwerte sind auch bei der Heizflächenreinigung einzuhalten.
2. Diese Ausnahme ist befristet für NOx bis zur nächsten Anlagenrevision längstens bis zum
30.09.2027.
Nach Ablauf der Befristung gelten wieder die mit Anordnung nach § 17 Abs. 1 Satz 1 BImSchG vom
09.10.2023 festgelegten strengeren Grenzwerte.
3. Die Fa. Basell Polyolefine GmbH hat ein Konzept für NOx-Minderungsmaßnahmen zu erstellen und
dem Sachgebiet 41 „Immissionsschutztechnik“ am Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm spätestens bis zum
31.03.2024 vorzulegen. Aus dem Konzept muss ersichtlich werden, wie der NOx-Grenzwert ab dem
Anlagenstillstand eingehalten werden kann und es muss konkrete Maßnahmen enthalten. Des Weiteren
hat die Fa. Basell Polyolefine GmbH bis zum Anlagenstillstand/Revision regelmäßige halbjährige
Zwischenmeldungen bzw. Berichte beginnend ab Erlass dieser Anordnung über den Fortschritt zu
erstellen und vorzulegen.
4. Der Antrag auf Ausnahme von den Grenzwerten der 13. BImSchV für NOx beim Einsatz von Heizgas
wird abgelehnt.
5. Die Basell Polyolefine GmbH hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
6. Es wird eine Gebühr in Höhe von 2.000,00 € festgesetzt. Auslagen sind in Höhe von 2.086,19 €
angefallen.
B) Rechtsbehelfsbelehrung des Genehmigungsbescheides
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden bei dem
Bayerischen Verwaltungsgericht München
Postfachanschrift: Postfach 20 05 43, 80005 München,
Hausanschrift: Bayerstraße 30, 80335 München,
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:
Die Einlegung des Rechtsbehelfs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für
den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-
Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen!
Ab 01.01.2022 muss der in § 55d VwGO genannte Personenkreis Klagen grundsätzlich elektronisch
einreichen.
Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten
infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig.
C) Auslegung des Genehmigungsbescheides
Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides mit Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung liegt in der
Zeit
vom 17.01.2024 bis einschließlich 30.01.2024 jeweils
Mo bis Do von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr Fr. von 8.00 bis 12.00 Uhr
Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm, Immissionsschutzverwaltung, Zimmer A 106, Hauptplatz 22, 85276 Pfaffenhofen zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
Der Bescheid kann darüber hinaus auf der Internetseite des Landratsamtes unter
https://www.landkreis-pfaffenhofen.de/landratsamt/veroeffentlichungen/oeffentliche-
bekanntmachungen/
und nachfolgend unter der Unterrubrik Immissionsschutzrecht abgerufen werden.
Mit dem Ende der Auslegungsfrist am 30.01.2024 gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine
Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.
Es gilt die obenstehende
Rechtsbehelfsbelehrung.
Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm, 16.01.2024
Albert Gürtner
Landrat
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer | |
---|---|---|---|---|
Oehrlein,
Simon
Sachgebietsleiter
|
+49 8441 27-314 | +49 8441 27-13314 | A106 | simon.oehrlein@landratsamt-paf.de |
Neumayer,
Martin
Mitarbeiter
|
+49 8441 27-324 | +49 8441 27-13324 | A108 | martin.neumayer@landratsamt-paf.de |
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Mo. – Fr. 08:00 – 12:00 Uhr
Mo. – Do. nach Terminvereinbarung bis 17:00 Uhr