Bekanntgabe von Überwachungsberichten bei IE-Anlagen nach § 52 Abs. 5 BImSchG

Zu jeder Vor-Ort-Besichtigung nach § 52a BImSchG, die nach dem Inkrafttreten des geänderten BIMSchG (02.05.2013) durchgeführt wurde, erstellte die jeweilige Überwachungsbehörde für Industrieanlagen, die unter der Richtlinie für Industrieemissionen fallen, einen Überwachungsbericht und veröffentlicht diesen im Internet.

Die aktuellen Überwachungsberichte zu den vom Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm zu überwachenden Industrieanlagen finden Sie im Anschluss.

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Oehrlein, Simon
Sachgebietsleiter
+49 8441 27-314 +49 8441 27-13314 A106
Neumayer, Martin
Mitarbeiter
+49 8441 27-324 +49 8441 27-13324 A108

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