Lärmschutz
Als Lärm werden Geräusche bezeichnet, die durch ihre Lautstärke auf die Umwelt störend einwirken. Dabei werden verschiedene Lärmarten (z. B. Verkehrslärm, Gewerbelärm, Sportlärm, Freizeitlärm) unterschieden.
Je nach Schutzwürdigkeit der Bebauung (z. B. Wohngebiet, Gewerbegebiet) sind verschiedene Richtwerte einzuhalten.
Aufgaben:
- Fachliche Begutachtung und Mitwirkung beim Vollzug der einschlägigen Gesetze und Verordnungen
- Fachliche Bearbeitung von Anfragen und Beschwerden (Geräuscheinwirkungen)
- Stellungnahmen zum Bauleitplanverfahren und Baugenehmigungsverfahren
- Beratung und Mitwirkung bei Genehmigungsverfahren nach BImSchG; fachliche Stellungnahmen
- Prüfung von schalltechnischen Gutachten und Messungen
Hauptgebäude Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm
Mo. – Fr. 08:00 – 12:00 Uhr
Mo. – Do. nach Terminvereinbarung bis 17:00 Uhr