Luftreinhaltung
Maßnahmen zur Reinhaltung der Luft sollen die Allgemeinheit und die Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen (z. B. Schadstoffe, Geruch) schützen und der Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen dienen.
Aufgaben:
- Fachliche Begutachtung und Mitwirkung beim Vollzug der einschlägigen Gesetze und Verordnungen
- Fachliche Bearbeitung von Anfragen und Beschwerden (Geruch)
- Stellungnahmen zum Bauleitplanverfahren und Baugenehmigungsverfahren
- Beratung und Mitwirkung bei Genehmigungsverfahren nach BImSchG, fachl. SN
- Prüfung von Gutachten und Messungen
Hauptgebäude Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm
Mo. – Fr. 08:00 – 12:00 Uhr
Mo. – Do. nach Terminvereinbarung bis 17:00 Uhr