Bestattungsrecht
Der Gesundheitliche Verbraucherschutz ist zuständig für:
- Genehmigung und Erweiterung von Friedhöfen und Feuerbestattungsanlagen.
- Schließung von Friedhöfen zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit.
Bei einem vorhandenen Bebauungsplan ist anstelle der bestattungsrechtlichen Genehmigung eine baurechtliche Genehmigung einzuholen.
Fachaufgaben werden vom Gesundheitsamt wahrgenommen.
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Gerle-Müller,
Ursula
Sachgebietsleiterin
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+49 8441 27-5400 | +49 8441 27-5900 | Löwenstraße 2, 1. OG, L101 | ursula.gerle-mueller@landratsamt-paf.de |
Gesundheitlicher Verbraucherschutz
Mo. – Fr. 08:00 – 12:00 Uhr
Mo. – Do. nach Terminvereinbarung bis 17:00 Uhr