Trinkwasserverordnung
Die Kreisverwaltungsbehörde ist zuständig für den rechtlichen Vollzug der Trinkwasserverordnung.
Das Gesundheitsamt überprüft in eigener Zuständigkeit die Einhaltung des Infektionsschutzgesetzes.
Soweit ein Verstoß den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit erfüllt, werden Ordnungswidrigkeitenverfahren von der Kreisverwaltungsbehörde durchgeführt, bzw. Anordnungen zur Abstellung von Verstößen für die Zukunft getroffen.
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer | |
---|---|---|---|---|
Edler,
Jochen
Mitarbeiter
|
+49 8441 27-5430 | +49 8441 27-5902 | Löwenstraße 2, 1. OG, L102 | jochen.edler@landratsamt-paf.de |
Gesundheitlicher Verbraucherschutz
Mo. – Fr. 08:00 – 12:00 Uhr
Mo. – Do. nach Terminvereinbarung bis 17:00 Uhr