Invasive Arten

Darunter versteht man die von Menschen verursachte Ausbreitung einer gebietsfremden Art, die andere heimische Arten innerhalb einer natürlichen Lebensgemeinschaft verdrängt. Die Untere Naturschutzbehörde nimmt Meldungen zu invasiven Arten entgegen und leitet diese gegebenenfalls weiter.

Es handelt sich um ein sehr umfangreiches Thema mit einer überregionalen Problematik. 2015 trat die EU-Verordnung Nr. 1143/2014 in Kraft, eine erste Unionsliste mit invasiven Arten wurde mit Datum vom 13.07.2016 veröffentlicht. Die Regelungen wurden mittlerweile in das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) aufgenommen.

Entsprechend der Verordnung sind die einzelnen EU-Staaten zur Erstellung von Aktionsplänen zu den Verbreitungspfaden sowie zu Managementmaßnahmen beauftragt. Unterschieden werden muss generell zwischen bereits etablierten, invasiven und neu auftretenden Arten. Besonders wichtig sind dabei ein Besitz- und Vermarktungsverbot sowie schnelle Maßnahmen in der frühen Phase der Invasion. Für bereits weit verbreitete Arten müssen geeignete Managementmaßnahmen identifiziert und umgesetzt werden. Dabei muss jedes Bundesland die Zuständigkeiten und den Vollzug selbst regeln, bislang liegen der Unteren Naturschutzbehörde noch keine Handlungsanweisungen vor.

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