Naturschutzgebiete

Bei den Naturschutzgebieten handelt es sich um die hochwertigsten Bereiche im Landkreis, die aufgrund des Vorkommens besonderer Tier- und Pflanzenarten oder seltener Biotope und Lebensräume bzw. wegen ihrer besonderen Eigenart, Seltenheit und Schönheit unserer besonderen Verantwortung und Fürsorge bedürfen. Der Flächenanteil an der Landkreisfläche (760 km²) beträgt ca. 0,23 % (177 ha).

Lage und Größe:

Ca. 2 km nordöstlich von Manching bei Rottmanshart befindet sich das Feuchtgebiet eines ehemaligen Donauarmes mit angrenzendem Baggersee. Das Naturschutzgebiet ist insgesamt 29,6 ha groß. Der überwiegende Teil mit 27,4 ha liegt im Landkreis Eichstätt. Der Landkreis Pfaffenhofen hat einen Flächenanteil von 2,2 ha.

Schutzzweck

Ziel ist es, die Wasserfläche des Donau-Altwasserarmes und des Baggersees mit ihrer Wasser- und Verlandungsvegetation zu erhalten.

Mit Verordnung vom 08.08.1986 wurde das NSG Königsaue bei Großmehring in den Landkreisen Eichstätt und Pfaffenhofen ausgewiesen.

Entstehungsgeschichte

Ehemaliger Donauarm vor der Regulierung des Flusses.

Seltene Pflanzen und Tiere

Vor allem für die Vogelwelt hat die Königsaue eine sehr große Bedeutung. Viele Vogelarten kann man hier beobachten wie Blaukehlchen, Falken, Entenarten, Flussregenpfeifer, Teichhuhn usw.

Erhaltungsmaßnahmen

Ein Teil der Flächen wird regelmäßig gemäht. Vorhandene Tümpel werden wieder freigestellt um für die Amphibien bessere Lebensbedingungen zu schaffen.

Lage

Das Naturschutzgebiet liegt nordwestlich der Ortschaft Nötting, im Bereich der Stadt Geisenfeld im Ausgang des Ilmtals und gehört zum Naturraum „Donaumoos“. Die Fläche befindet sich auf einer Höhenlage von 360 bis 380m über NN. Niederschläge von 670 bis 700mm pro Jahr, durchschnittliche Temperaturen von 7,5 bis 8,5 °C sowie hoch anstehendes Grundwasser sind Standortbedingungen für die überwiegend vorherrschende Niedermoorvegetation.

Schutzzweck

Ziel ist es, die naturnahen und charakteristischen Mischwaldbestände mit artenreichen Heiden im Feilenforst zu erhalten, den für den Bestand der Pflanzen- und Tierwelt notwendigen Lebensraum, insbesondere die gegebenen Standortverhältnisse, zu bewahren, das gegenwärtige Beziehungsgefüge der Lebensgemeinschaften und typischen floristischen und faunistischen Artenvielfalt und deren ungestörte Entwicklung zu gewährleisten und die durch die Pflanzen- und Tierwelt bestimmte Eigenart und Schönheit des Gebietes zu schützen.

Durch Rechtsverordnung vom 12. März 1943 wurde das Naturschutzgebiet " Nöttinger Viehweide mit Badertaferl" mit einer Fläche von 78,7630 ha ausgewiesen. Mit Verordnung der Regierung von Oberbayern vom 21.3.1986 wurde das frühere Naturschutzgebiet nach Westen ausgeweitet und umfasst die Staatswaldabteilung "Badertaferl" und "Schacherbruck" mit insgesamt 148,2 ha. Die ordnungsgemäße forstliche Nutzung und die Jagdausübung sind durch die bestehende Rechtsverordnung ausdrücklich gewährleistet.

Die Borstgrasrasen und Heiderelikte der ehemaligen Hutung "Nöttinger Viehweide" sind als Ersatzgesellschaften von hohem Wert für den floristischen und faunistischen Artenschutz und bilden Ersatzstandorte für die Arten ehemaliger Kiesbrennen im Donautal. Eine zusätzliche Bedeutung erfahren sie als erhaltene kultur- und nutzungsrechtliche Rarität. In den offenen Huteflächen mit bizarren freistehenden Altbäumen hebt sich das Naturschutzgebiet kontrastreich von der Nutzungslandschaft der Umgebung ab und ist von hohem landschaftsästhetischem Reiz. Im intensiv genutzten Naturraum Donaumoos mit dem Einzugsbereich der Stadt Ingolstadt mit seiner durch Siedlung, Infrastrukturausbau, Industrie, Militär, intensiver Landwirtschaft und Kiesabbau geprägten Landschaft findet sich im Naturschutzgebiet "Nöttinger Viehweide und Badertaferl" und den angrenzenden Waldgebieten ein in jeder Hinsicht einzigartiger Biotopkomplex.
Dieser regionalen Bedeutung kommt der überregionale Wert des Gebietes als nicht ersetzbarer Lebensraum seltener und vom Aussterben bedrohter Tier- und Pflanzarten gleich.

Entstehungsgeschichte

Die einzigartige Heide- und Graslandschaft (typische Vertreter: Besenheide und Borstengras) ist entstanden durch jahrhundertelange Beweidung mit Schafen, Schweinen und Rindern. Die Prägung dieser Kulturlandschaft geht bis ins Mittelalter zurück, als eine intensive Nutzung durch Viehherden den Verbiss der Jungbäume und die Entwicklung zu einer typischen Heidelandschaft bewirkte.
Die natürliche Sukzession mit dem Klimaxstadium Wald wurde durch stetige Beweidung verhindert.
Aus dem 15. Jh. ist die Schweinehaltung in diesem Gebiet (Eichenmast) überliefert. Bis zur Säkularisation 1806 war das Gebiet Eigentum des Klosters Geisenfeld. Die Nöttinger Bauern hatten das Waldweiderecht. Die Weiderechte für die Nöttinger Viehweide und das Badertaferl sowie die Schacherbruck wurden auf Antrag der Bauern durch das Forstamt Geisenfeld 1962 abgelöst. Bis 1962 wurden im gesamten Gebiet, das etwa den neuen Schutzgebietsgrenzen entspricht, mit wechselnder Intensität Kühe mit Kälbern, 70 bis 80 Schafe und um die 20 Schweine ohne Umtrieb von Frühjahr bis Herbst geweidet. Typisch sind heute für das Naturschutzgebiet Wacholderbüsche, Heidekraut- und Borstgrasrasen, Baumgruppen und markante Einzelbäume. Durch die großen Freiflächen ist ein Kleinklima entstanden, das geprägt ist von extremen Temperaturwechseln zwischen Tag und Nacht.

Seltene Pflanzen und Tiere

1970 wurde ein pflanzensoziologisches Gutachten vom Landesamt für Bodenkultur erstellt. Im Naturschutzgebiet kommen mehr oder weniger seltene Pflanzen vor, wie z. B. Aronstab, Arnika, Bärlauch, Frühlingsknotenblume, Gelbes Buschwindröschen, Seidelbast, Lungenkraut, Moschuskraut, Heidegünsel, Mauerpfeffer, Hahnenfußgewächse bis hin zu Orchideen, wie Knabenkräuter und Ragwurz.
Des Weiteren belegen detaillierte Untersuchungen, dass im Naturschutzgebiet seltene Fledermäuse, Käfer, Heuschrecken und Vögel anzutreffen sind, wie z. B. Abendsegler, Pechstein-, Wasser- und Fransenfledermäuse, sowie Großer Eichen-, Pappel- und Widderbock, ebenso Hirschkäfer und seltene Grashüpfer und Heuschrecken. Für Amphibien wurden mehrere Ersatzlaichbiotope künstlich geschaffen.

Erhaltungsmaßnahmen

Die von der Unteren Naturschutzbehörde durchgeführten Erhaltungsmaßnahmen basieren auf dem Pflege- und Entwicklungsplan aus dem Jahr 1985 sowie aus der Umsetzung des FFH-Managementplanes. Sie dienen dem Zweck, eine Verbuschung bzw. ein Zuwachsen der ehemaligen Huteflächen zu verhindern, die naturnahe Baumartenzusammensetzung zu erhalten und diese in Struktur und Schichtung soweit möglich zu verbessern. Die Maßnahmen beinhalten eine Kombination aus Beweidung mit Schafen und Ziegen, Entbuschung von Hand sowie Mahd mit Abtransport von Mähgut und Buschwerk.

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Lage und Größe

Das Naturschutzgebiet liegt in der Gemeinde Hohenwart zwischen Freinhausen und Starkertshofen. Der an der Paar gelegene Prallhang sowie die westlich gelegenen Magerrasenflächen prägen das Naturschutzgebiet.

Schutzzweck

Zweck ist, die seltenen Trocken- und Sandmagerrasen mit teils landesweiter Bedeutung zu erhalten.
Besonderes Ziel ist, die Vielfalt an Pflanzen und Tieren in diesen speziellen Lebensräumen zu erhalten und ihre Entwicklung zu fördern.
Durch Verordnung vom 04.03.1985 wurde das Naturschutzgebiet "Windsberg" mit einer Größe von 5,2 ha ausgewiesen. Mit Rechtsverordnung vom 09.10.2002 erfolgte eine Erweiterung auf 8,2 ha.

Entstehungsgeschichte

Das Gebiet wurde im Rahmen der Flurbereinigung Freinhausen als NSG ausgewiesen.

Seltene Pflanzen und Tiere

Viele schützenswerte Pflanzengesellschaften sind am Windsberg anzutreffen. Offene Sandmagerrasen, Übergänge zu bodensauren Magerrasen, Kalkmagerrasen, Quellmoor, Übergang zu Besenginsterheide. Die größte Bedeutung haben flächenmäßig die Magerrasen. Folgende Pflanzen und Tierarten sind besonders hervorzuheben: Kreuzenzian, Knabenkraut, Karthäusernelke, Pechnelke, Kreuzblume, Echtes Labkraut, Klappertopf, Wiesensalbei, Sichelmöhre, Schachbrett, Schwalbenschwanz, Neuntöter, Dorngrasmücke, Feldgrille, Dungkäfer, Malven-Langhornbiene und andere Wildbienen.

Erhaltungsmaßnahmen

Durch regelmäßige Mahd und Mähgutentfernung wird die Verbuschung verhindert. Mit Entbuschungsaktionen sollen die bereits bestockten Bestände wieder zum Magerrasen zurückgeführt werden.

Durch Verordnung über die "Oberstimmer Schacht" vom 10.11.1986 wurde das Naturschutzgebiet mit einer Fläche von 12 ha ausgewiesen. Mit Verordnung vom 08.03.2000 wurde das Schutzgebiet erweitert.

Lage und Größe

Das Schutzgebiet liegt in der Donauebene im Markt Manching südlich von Oberstimm, beidseitig der Eisenbahnlinie München Nürnberg mit einer aktuellen Größe von 19,5 ha.

Schutzzweck

Das Naturschutzgebiet soll das in der Donauebene im Raum Pfaffenhofen/ Ingolstadt einmalige Kalkflachmoor- und Magerrasengebiet in seiner Gesamtheit schützen und den für den Bestand dieser Lebensgemeinschaften typischen Lebensraum erhalten.

Entstehungsgeschichte

Für die Dammschüttung der Eisenbahnlinie München Nürnberg im 19. Jahrhundert wurde hier der tertiäre Kies und Sand entnommen. Im Laufe der Zeit hat sich durch Sukzession das heutige Erscheinungsbild entwickelt.

Seltene Pflanzen und Tiere

Der Großteil der artenreichen Kalkflachmoorkomplexe und Magerrasen befindet sich auf der Westseite des Gebietes. Mangels unterbliebener Pflege verinseln die schutzwürdigen Offenlandbereiche und werden zunehmend durch das Ausbreiten von Pioniergehölzen bedrängt. Zur Aufrechterhaltung der Artenvielfalt ist daher dringend eine Vernetzung und Optimierung der Magerrasen- und Flachmoorlebensräume notwendig.
Auf der Ostseite des Biotops blieben nach dem Kiesabbau nur noch Rudimente der schutzwürdigen Flora erhalten. Die in das Naturschutzgebiet einbezogene Uferzone des Baggersees wird von einem breiten Gürtel aus Großröhrichten, Schneidried-Sümpfen und Feuchtgebüschen gesäumt. Überwiegend ist die östliche Teilfläche mit Sukzessionswäldern bestockt.
Im Naturschutzgebiet kommen u.a. folgende Arten vor: Fettkraut, Mehlprimel, Graue Seebinse, Kleiner Wasserschlauch, Bergeidechse, Teichmolch, Kammmolch, Wasserfrosch, Erdkröte, Schafstelze sowie zahlreiche Tagfalter und Heuschrecken.

Erhaltungsmaßnahmen

Die von der Unteren Naturschutzbehörde durchgeführten Erhaltungsmaßnahmen wurden an die Vorgaben des FFH-Managementplanes angepasst. Ein Teil der Flächen wird weiterhin regelmäßig gemäht. Die hochwertigen Offenlandflächen werden aufgelichtet und durch neue Offenlandkorridore vernetzt. Vorhandene Tümpel werden regelmäßig freigestellt und teilentlandet, um die erforderlichen Lebensbedingungen für Amphibien aufrecht zu erhalten.

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Natur, Klima, Energie

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