Verbraucherschutz und Überwachung
Das Ziel der Lebensmittelüberwachung ist es, den Verbraucher vor Gesundheitsgefahren, sowie vor Täuschung und Irreführung zu schützen. Die Überwachung erstreckt sich von der Primärproduktion über die Verarbeitungs- und Herstellungsstufen sowie auf die Handelswege bis zum Verbraucher. Sie bezieht sich auf alle Lebensmittelgruppen und Nahrungsergänzungsmittel, freiverkäufliche Arzneimittel, Tabakerzeugnisse aber auch Produkte, die mit dem menschlichen Körper direkt in Berührung kommen (z. B. Kleidung, Spielwaren, Kosmetika und Tätowierfarben).
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Lebensmittelüberwachung führen anhand einer Risikobewertung Betriebsbesichtigungen sowie die Prüfungen betriebseigener Maßnahmen beim Betreiber selbst, durch. Sie entnehmen Proben, die vom Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit begutachtet werden und leiten bei Beanstandung entsprechende Maßnahmen ein.
Lebensmittelüberwachung
Mo. – Fr. 08:00 – 12:00 Uhr
Mo. – Do. nach Terminvereinbarung bis 17:00 Uhr