Meldungen und Beschwerden
Jeder Verbraucher hat einen Anspruch auf gesundheitlich unbedenkliche Lebensmittel, kosmetische Mittel und Bedarfsgegenstände. Des Weiteren muss der Verbraucher über die wahre Beschaffenheit (Herkunft, Qualität) der Lebensmittel, kosmetischen Mittel und Bedarfsgegenstände informiert sein.
Gibt es Anlass zu einer Beschwerde bezüglich der Hygiene eines Betriebes, den Verdacht auf Verderb oder auch das Auftreten von Unwohlsein nach dem Verzehr von Lebensmitteln, kontaktieren Sie bitte zeitnah die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Lebensmittelüberwachung.
Lebensmittelüberwachung
Mo. – Fr. 08:00 – 12:00 Uhr
Mo. – Do. nach Terminvereinbarung bis 17:00 Uhr