Kennzeichnung von Tieren
Die Kennzeichnung von Haus- und Nutztieren stellt ein wichtiges Instrument zur Tierseuchenbekämpfung, Tierzucht und Rückverfolgbarkeit bei der Lebensmittelgewinnung dar. Haustiere wie Hunde und Katzen müssen bei der Verbringung über Landesgrenzen hinaus gekennzeichnet sein. Nutztiere inklusive Einhufern benötigen nach der Viehverkehrsverordnung eine eindeutige lebenslange Kennzeichnung unterschiedlicher Art.
Wie innerhalb der EU vorgeschrieben müssen alle Rinder mit den dafür vorgesehenen Ohrmarken gekennzeichnet sein. Jedem Tier ist dabei eine Nummer zugeordnet unter der es bei der HI-Tier-Datenbank registriert ist. Dadurch soll sichergestellt werden, dass der Lebenslauf und die Verwertung aller Rinder lückenlos nachvollziehbar ist. Jeder Wechsel von einem Bestand in einen anderen muss an die Datenbank gemeldet werden.
Alle Schweine müssen spätestens beim Absetzen mit Betriebsohrmarken gekennzeichnet werden. Die Aufnahme von Schweinen in den Betrieb muss bei der Schweinedatenbank HI-Tier-Datenbank gemeldet werden.
Schafe und Ziegen müssen bei der Abgabe aus dem Bestand oder spätestens im Alter von 6 Monaten mit einer Bestandsohrmarke gekennzeichnet werden.
Pferde müssen bei jedem Verbringen aus dem Bestand von einem Equidenpass begleitet sein. Die Identitätssicherung erfolgt hier über die Dokumentation von unveränderlichen Merkmalen (Abzeichen) im Pass sowie den Mikrochip. Verbringen ist jeder Ortswechsel, der über einen Ausritt in der Umgebung des Stalles hinausgeht.
Veterinäramt
Mo. – Fr. 08:00 – 12:00 Uhr
Mo. – Do. nach Terminvereinbarung bis 17:00 Uhr