Verbringung von Tieren

Nach dem Wegfall der Grenzkontrollen innerhalb der EU musste das Risiko für die Verschleppung von Tierseuchen durch neue Überwachungsmechanismen niedrig gehalten werden. So erfolgt die Kontrolle der Tiergesundheit im innergemeinschaftlichen Handels- und Reiseverkehr nun am Herkunfts- und am Zielort. Dass die Tiere die Anforderungen für den Transport erfüllen, wird vom Landratsamt auf den dafür vorgesehenen Zeugnissen bestätigt.

Für das Verbringen von Nutztieren innerhalb der EU gibt es standardisierte, mehrsprachige Zeugnisse, die den Behörden im Empfängerland die Überprüfung zu erleichtern. Diese Zeugnisse sind in kleiner Stückzahl über das Veterinäramt oder in großer Stückzahl über den Deutschen Vieh- und Fleischhandelsverband (Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.) zu beziehen.

Verbringung von bis zu 5 Hunden, Katzen oder Frettchen zu anderen als Handelszwecken 

Verbringung innerhalb EU oder der EU gleichgestellten Ländern

Mikrochip

  • §  15 Ziffern
  • §  Vor der anzuerkennenden Tollwutimpfung gesetzt

EU Heimtierpass

  • §  von einem in der EU ermächtigten Tierarzt ausgestellt

Tollwut-Schutzimpfung

  • §  frühestens im Alter von 12 Wochen
  • §  nach der Kennzeichnung
  • §  21 Tage Wartezeit ab dem Termin der Erst-Impfung oder nach einer Impflücke, erst dann gültig
       

Verbringung in Drittland

Je nach Forderung des jeweiligen Drittlandes z.B. Entwurmung, Tollwut-Antikörpertiter-Bestimmung
  

Verbringung aus Drittland in EU (Tier am Zoll anmelden!)

Gelistetes Drittland

  • Mikrochip (oder falls das Tier vor Juli 2011 tätowiert wurde Tätowierung)
  • Heimtierausweis
  • Gültige Tollwut-Schutzimpfung
  • Tiergesundheitsbescheinigung vom Veterinäramt im Drittland

NICHT gelistetes Drittland

  • Mikrochip
  • Heimtierausweis
  • Gültige Tollwut-Schutzimpfung
  • Tiergesundheitsbescheinigung mit Tollwut-Antikörpertiter-Bestimmung (Blutentnahme von autorisiertem Tierarzt muss mind. 30 Tage nach der Impfung und mind. 3 Monate vor der Einreise erfolgen)
  • 3 Monate Wartefrist

Verbringung innerhalb der EU (temporär oder permanent)

  • Anfrage Formular für Traces-NT Zeugnis
  • Vor-Ort Termin vereinbaren

Veterinäramt

AdresseVeterinäramt
Poststraße 3
85276   Pfaffenhofen a.d.Ilm
Kontakt
Telefon: +49 8441 27-5220
Fax: +49 8441 27-5917
Öffnungszeiten

Mo. – Fr. 08:00 – 12:00 Uhr
Mo. – Do. nach Terminvereinbarung bis 17:00 Uhr