Zulassungspflicht / Erlaubnispflicht nach Tierseuchenrecht
Wer Vieh kauft und innerhalb von 30 Tagen wieder verkauft ist im Sinne des Tierseuchenrechts ein Viehhändler und benötigt eine Zulassung vom Landratsamt.
Viehtransporteure brauchen eine tierseuchenrechtliche Zulassung durch das Landratsamt. Die Kenntnisse über den korrekten Umgang mit Tieren, speziell beim Transport, sind durch einen schriftlichen Sachkundenachweis, der bei jedem Transport mitzuführen ist, zu belegen.
Sammelstellen für die Verladung von Vieh stellen ein großes seuchenhygienisches Risiko dar. Deshalb ist die Zulassung solcher Einrichtungen mit strengen Auflagen verbunden. Im Landkreis Pfaffenhofen gibt es keine derartige Einrichtung.
Alle Anlässe, bei denen viele Tiere verschiedener Herkunft zusammentreffen, werden aus Sicht der Seuchenbekämpfung sehr kritisch beurteilt. Die notwendige Erlaubnis wird durch das Landratsamt nur dann erteilt, wenn geeignete Rahmenbedingungen gegeben sind.
Veterinäramt
Mo. – Fr. 08:00 – 12:00 Uhr
Mo. – Do. nach Terminvereinbarung bis 17:00 Uhr