Spezielle Tierseuchen
Die Afrikanische Schweinepest ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, die Haus- und Wildschweine befällt. Die Übertragung erfolgt durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren (Sekrete, Blut), die Aufnahme von Speiseabfällen oder Schweinefleischerzeugnissen bzw. -zubereitungen sowie indirekten Kontakt (Fahrzeuge, Kleidung). Nach einer Infektion entwickeln die Tiere sehr schwere, aber unspezifische Allgemeinsymptome (z.B. hohes Fieber, Bewegungs- und Fressunlust, Apathie, Atemnot). ASP ist keine Zoonose, also nicht zwischen Tier und Mensch übertragbar, und daher für den Menschen ungefährlich.
In Deutschland wird ein Monitoring auf klassische und afrikanische Schweinepest bei Wild- und Hausschweinen anhand eines jährlichen Stichprobenplans durchgeführt. Die virologische Untersuchung eingesandten Proben von Fallwild und auffälligen Tieren erfolgt am LGL.
Am 10.09.2020 wurde ASP das erste Mal in Deutschland nahe der polnischen Grenze in Brandenburg nachgewiesen.
Hinweis PAF: Jäger werden dringend gebeten verendete Wildschweine beim Veterinäramt zu melden!
Für erlegtes Schwarzwild gibt es auch 2020 eine Aufwandsentschädigung. Außerdem wird für den Landkreis Pfaffenhofen eine Aufwandsentschädigung von 20 € für die Beprobung verendet aufgefundener, auffällig erlegter und verunfallter Wildschweine (Fallwildmonitoring) bezahlt.
Beim Auftreten von ASP-Fällen bei Wildschweinen sind EU-rechtlich vorgegebene Restriktionsgebiete einzurichten. Für schweinehaltende Betriebe innerhalb dieser Restriktionsgebiete resultieren hieraus Reglementierungen und Beschränkungen hinsichtlich des Verbringens oder der Ausfuhr von Tieren. U.a. müssen vor dem Verbringen eine 15 tägige Durchführung der ständigen Überwachung (Untersuchung der toten Schweine) sowie eine amtliche Betriebsinspektion nach Aufnahme in die Sperrzonen durchgeführt werden.
Neu: Der Einstieg in das sog. „Freiwillige Verfahren Status-Untersuchung ASP“ bietet Landwirten die Möglichkeit, im Falle eines ASP-Ausbruchs bestehende Verbringungs-/Ausfuhrbeschränkungen weitestgehend zu vermeiden.
Im Rahmen dieses Verfahrens werden die Bedingungen für eine Verbringung/Ausfuhr im ASP-Seuchenfall schon in „Friedenszeiten“ geschaffen. Dazu zählen u.a. eine quartalsweise Durchführung einer amtlichen Betriebsinspektion, die Einhaltung der verstärkten Biosicherheitsmaßnahmen und die kontinuierliche Durchführung der ständigen Überwachung (Untersuchung der toten Schweine).
Dadurch kann, bei lückenloser Einhaltung der Vorgaben, das Verbringen/Ausfuhr ab dem Zeitpunkt der amtlichen Feststellung des ASP-Seuchenfalls ohne Verzögerung grundsätzlich genehmigt werden.
Die erforderlichen Untersuchungen für die „Status-Untersuchung“ auf Ihrem Betrieb werden durch einen beauftragten Tierarzt durchgeführt. Die gewünschte Teilnahme muss unter Nutzung des Antragformulars beim Veterinäramt angemeldet werden.
Weitere Informationen und Formulare erhalten Sie auf der Seite des LGLs:
Die Blauzungenkrankheit (BT) ist eine anzeigenpflichtige Tierseuche. Das Virus befällt Wiederkäuer (i.d.R. Rind, Schaf, Ziege) und wird durch Stechmücken (Gnitzen der Gattung Culicoides) übertragen (nicht von Tier zu Tier). Die Infektionskrankheit kommt v.a. in warmen Ländern südlich des 44. Breitengrades (z.B. Türkei, Portugal, Spanien) vor, tritt aber seit 2006 immer wieder in Deutschland auf. Bei Auftreten der Blauzungenkrankheit werden die betroffenen Betriebe vom Veterinäramt gesperrt und Restriktionszonen, aus denen der Handel mit Tieren stark eingeschränkt ist, eingerichtet. Das Virus ist für den Menschen ungefährlich. Fleisch- und Milchprodukte können ohne Bedenken verzehrt werden.
Hinweis PAF: Die Aufhebung der Allgemeinverfügung zur Festlegung einer Sperrzone zum Schutz gegen die Blauzungenkrankheit trat zum 25.06.2021 in Kraft. Pfaffenhofen liegt nun nicht mehr im Blauzungenrestriktionsgebiet. Ganz Bayern gilt als Zone mit dem Status „seuchenfrei“ in Bezug auf Infektionen mit dem BT-Virus.
Die Tularämie ist eine Infektionskrankheit hervorgerufen durch das Bakterium Francisella tularensis. Bei Hasen und Kaninchen ist die Krankheit meldepflichtig. Gegenüber äußeren Bedingungen ist das Bakterium sehr widerstandsfähig. Bei der Erkrankung handelt es sich um eine Zoonose, d.h. die Erkrankung ist auf den Menschen übertragbar und äußert sich mit Symptomen wie z.B. Fieber Lymphknotenschwellung, Durchfall, Erbrechen.
Hinweis PAF: Im Landkreis wurde Tularämie nachgewiesen. Bitte keine weiteren toten Hasen/ Kaninchen mehr ans Veterinäramt senden!
Aujeszky (AK) ist in Deutschland beim Hausschwein (und Hausrind) eine anzeigepflichtige Infektionskrankheit. Seit 2003 gilt Deutschland als frei von AK bei Hausschweinen, bei Schwarzwild allerdings nicht.
Das Schwein ist Hauptwirt für das Suide Herpesvirus 1 (SuHV-1), welches im Schweinefleisch relativ lange infektiös bleibt. Daher spielt neben der Übertragung über direkten Kontakt und Aerosole auch die orale Aufnahme von infiziertem Material eine wichtige Rolle. Das Krankheitsbild wird für andere Säugetierarten als das Schwein von zentralnervöse Symptomen und starkem Juckreiz dominiert. Die Tiere verenden innerhalb von Stunden bis Tagen.
Da das Vorkommen der Erkrankung eine potentielle Gefahr für Hausschweinebestände und Haustiere allgemein darstellt, untersucht das LGL einen jährlichen Stichprobenumfang pro Landkreis (Wildschwein und Hausschwein).
Hinweis PAF: Die Jäger werden gebeten Blutproben erlegter Wildschweine am Veterinäramt abzugeben. Die dafür benötigten Blutröhrchen werden von uns zur Verfügung gestellt.
Tollwut ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Die Bundesrepublik Deutschland ist seit 2008 anerkannt frei von klassischer Tollwut. Das Hauptrisiko für eine Wiedereinschleppung besteht daher in der Einfuhr von infizierten Haustieren (Fleischfresser) aus entsprechenden Risikogebieten. Die Übertragung erfolgt über den Speichel, durch den Biss eines an Tollwut erkrankten Tieres.
Hinweis PAF: Die Jäger des Landkreises werden gebeten, verendet aufgefundene oder erlegte auffällige Füchse im Veterinäramt abzugeben!
Regional etwas unterschiedlich gehäuft kommt der Fuchsbandwurm in fast ganz Bayern vor. Im Durchschnitt ist er hier bei jedem dritten bis vierten Fuchs nachweisbar.
Im Landkreis Pfaffenhofen kann man davon ausgehen, dass etwa ein Drittel der Füchse Eier dieses Parasiten ausscheiden. Das Infektionsrisiko für den Menschen sollte zwar nicht überbewertet werden, dennoch ist vom Verzehr von ungewaschenen Waldfrüchten und Pilzen abzuraten.
BHV1 ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Seit 2017 ist ganz Deutschland EU-rechtlich als frei von der Infektion mit dem Bovinen Herpesvirus Typ 1 (BHV-1) anerkannt. Dadurch entstanden sowohl im innerdeutschen als auch im EU-Handel Marktvorteile. Beim Handel mit Rindern gelten nun zusätzliche Garantieanforderungen gemäß Artikel 10 der Richtlinie 64/432/EWG. Die Gefahr von Reinfektionen bzw. Neuausbrüchen besteht jedoch weiterhin.
Hinweis PAF: Das Verbringen von Tieren ohne die vorgeschriebenen Bescheinigungen wird auch im Landkreis Pfaffenhofen als Ordnungswidrigkeit geahndet. Bitte achten Sie darauf, die jährliche Kontrolluntersuchung rechtzeitig durchführen zu lassen und auch alle untersuchungspflichtigen Rinder (siehe HIT) zu beproben!
Die equine Herpesvirus Infektion ist beim Pferd weder melde- noch anzeigepflichtig und tritt immer wieder in ganz Deutschland auf (v.a. im Winter und Frühjahr). EHV1 verursacht eine Erkrankung der oberen Atemwege und kann direkt von Pferd zu Pferd (Tröpfchen) und indirekt (Gegenstände, Hände) weitergegeben werden. Unspezifische Symptome wie Fieber, Nasenausfluss, Husten und vergrößerte Lymphknoten sowie neurologische Symptome können beobachtet werden. Es kann auch zu Spätaborten kommen.
Man kann mittels Nasentupfer oder Blutprobe das Virus (Genom) oder die Antikörper nachweisen. Wichtig sind das Eindämmen einer Infektion (Quarantäne des Stalls) und die Behandlung im Bestand. Gesunde Tiere können durch eine Impfung relativ gut geschützt werden. Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte Ihre/n Tierärztin/Tierarzt.
Bovine Virusdiarrhö/ Mucosal Disease (BVD/MD) ist in Deutschland seit 2004 anzeigepflichtig. Die Untersuchung der Kälber erfolgt im Regelfall über die sogenannte „Ohrstanzprobe“ beim Einzug der Ohrmarke oder über eine Blutuntersuchung.
Hinweis PAF: Im Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm dürfen Rinder seit dem 16. Juni 2021 nicht mehr gegen Bovinen Virus Diarrhoe (BVD) geimpft werden. Im Landkreis PAF dürfen nur noch BVDV unverdächtige sowie BVDV ungeimpfte Rinder eingestallt werden. Das Landratsamt PAF hat eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen.
Veterinäramt
Mo. – Fr. 08:00 – 12:00 Uhr
Mo. – Do. nach Terminvereinbarung bis 17:00 Uhr