Tierkörperbeseitigung

In diesem Zusammenhang ist es wichtig zu wissen, wie das korrekte Vorgehen bei der Beseitigung von toten Heimtieren ist:
Tote Heimtiere dürfen an hierfür besonders zugelassenen Plätzen (Tierfriedhof) begraben werden.

Im Weiteren dürfen sie auch auf dem Grundstück des Tierhalters, jedoch nicht in Wasserschutzgebieten und nicht in unmittelbarer Nähe öffentlicher Wege und Plätze vergraben werden. Die Tierkörper dürfen nur so vergraben werden, dass sie mit einer ausreichenden, mind. 50 cm starken Erdschicht, gemessen vom Rand der Grube, bedeckt sind.

Zuständigkeit für den Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm

Tierkörperbeseitigungsanstalt Kraftisried GmbH im Landkreis Ost-Allgäu (08377 / 92940-0)

Veterinäramt

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