Bauwasserhaltung

Die Grundwasserabsenkung oder sog. Bauwasserhaltung bezeichnet das Abpumpen und damit Absenken von Grundwasser zur Trockenlegung der Baugrube und das Einleiten des geförderten Wassers in das Grundwasser oder im Ausnahmefall in ein oberirdisches Gewässer. Diese stellen aus wasserrechtlicher Sicht eine Benutzung des Wassers dar, für die eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich ist.

Bauwasserhaltungen müssen immer so durchgeführt werden, dass das Grundwasser oder das Fließgewässer, in welches das Grundwasser eingeleitet werden soll, nicht verunreinigt oder sonst wie beeinträchtigt wird.

Informationen zu Bauvorhaben in Lindach und Westenhausen

Im Bereich des Flugplatzes Manching wurden bei Übungen und Brandbekämpfungseinsätzen der Standortfeuerwehr bis zum Jahre 2011 PFC - haltige Feuerlöschschäume verwendet. Der Einsatz von Feuerlöschschäumen, die als wesentlichen Bestandteil PFOS enthielten, ist seit 2011 verboten. Die Verwendung der PFC-haltigen Feuerlöschschäume führte zu erheblichen Verunreinigungen des Bodens, des Grundwassers und der Oberflächengewässer.

Aufgrund der festgestellten PFC – Belastungen im Grundwasser (Schadstofffahne) sind evtl. erhöhte Anforderungen an die Bedingungen bei Bauwasserhaltungen und an die Behandlung des Bodenaushubmaterials im Rahmen von Bauvorhaben in den gesamten Ortsteilen Lindach und Westenhausen erforderlich.

Bei einer Bauwasserhaltung ist möglicherweise eine Reinigung des belasteten Grundwassers vor Wiedereinleitung ins Grundwasser/Gewässer nötig (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 und Nr. 5 sowie §§ 10 und 12 WHG und Art. 15 BayWG). Zudem kann es bei einem Aushub von PFC-belastetem Bodenmaterial zu höheren Untersuchungs- und/oder Entsorgungskosten kommen („Leitlinien zur vorläufigen Bewertung von PFC-Verunreinigungen in Wasser und Boden“, Stand April 2017). Die Untersuchung und Bewertung ist durch einen VSU – Sachverständigen (Sachverständiger für Fragen des Bodenschutzes und Altlasten) durchzuführen.

Bauinteressenten, die ein Bauvorhaben in Lindach oder Westenhausen planen, empfehlen wir deshalb, sich bereits vor einem Grundstückserwerb in diesem Bereich bzw. vor Beginn konkreter Planungen beim Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm, Sachgebiet Wasserrecht, zu melden. Die Angabe der Flurnummer sowie möglichst genaue Informationen zur geplanten Entnahmemenge und zum Ort der Bauwasserhaltung sind erforderlich. Daneben ist ggf. eine Einverständniserklärung des Eigentümers vorzulegen.

In Abstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt wird dann vorab geprüft, ob möglicherweise erhöhte Anforderungen zu erwarten sind.

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