Schifffahrt und Wassersport

Seen oder Flüsse dürfen im Rahmen des Gemeingebrauchs ohne wasserrechtliche Erlaubnis benutzt werden, soweit keine erhebliche Beeinträchtigung des Gewässers und seiner Ufer sowie der Tier- und Pflanzenwelt zu erwarten ist.

Zusätzliche Einschränkungen sind, dass Sie außerhalb von Schilf- und Röhrichtbeständen bleiben müssen und dass Sie fremde Grundstücke nicht rechtswidrig benutzen dürfen.

Unter Gemeingebrauch fallen z. B. das Baden, Waschen, Tränken, Schwemmen, Schöpfen mit Handgefäßen, der Betrieb von Modellbooten ohne Verbrennungsmotoren, Eissport und Befahren mit kleinen Fahrzeugen ohne eigene Triebkraft.

Allerdings gibt es im Seengebiet Feilenmoos eine Verordnung des Landkreises, die den Umfang des Gemeingebrauchs für den jeweiligen See regeln und einschränken (siehe Verordnungen).

Wenn Sie im Landkreis Pfaffenhofen mit einem Motorboot fahren wollen, benötigen Sie eine Genehmigung des Landratsamtes. Lediglich die „schiffbaren“ Bundeswasserstraßen (z. B. die Donau ab Kelheim und der Main-Donau-Kanal) sind grundsätzlich für die Schifffahrt zugelassen.
Ansonsten gibt es keine geeigneten Gewässer, so dass die Genehmigung nur in Ausnahmefällen erteilt werden kann. Dies sind insbesondere Übungsfahrten der Feuerwehren und Organisationen des Katastrophenschutzes und des Rettungsdienstes.

bedarf grundsätzlich einer wasserrechtlichen Erlaubnis.

bedarf grundsätzlich einer wasserrechtlichen Erlaubnis.

Der Ratgeber Freizeit und Natur des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit gibt weitere Hinweise zur Ausübung von Freizeitaktivitäten u.a. zu den Stichworten Baden, Bootfahren, Canyoning, Jetbootfahren, Kajakfahren, Modellbootfahren, Motorbootfahren, Rafting, Schlittschuh fahren, Schwimmen, Segeln, Tauchen, Wassermotorradfahren und Wasserskifahren:

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