Trinkwasser
Die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung ist kommunale Pflichtaufgabe. Der Bedarf an Trinkwasser wird im Landkreis Pfaffenhofen über eigene Brunnen der jeweiligen Wasserversorger gedeckt. Dabei wird das Trinkwasser regelmäßig auf seine Güte untersucht und die Wasserversorgungsanlagen werden vom Gesundheitsamt überwacht. Veröffentlicht werden die Informationen zur Trinkwasserqualität über die Stadt- oder Gemeindeverwaltungen bzw. durch den Wasserversorger (z. B. Stadtwerke, Zweckverband) selbst.
Einzelanwesen, deren Wasseranschluss außerhalb kommunaler Leistungsfähigkeit liegt, versorgen sich über eigene Brunnen oder ggf. Quellen. Auch diese Wasserversorgungen müssen den Anforderungen der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) genügen und werden vom Gesundheitsamt überwacht.
Außerdem sieht die TrinkwV für Betreiber von öffentlichen, öffentlich-gewerblichen bzw. gewerblichen Objekten (Mietshäuser und –wohnungen, Hotels und Pensionen) bestimmte Wasseruntersuchungen in der Hausinstallation vor. Neben Untersuchungen auf Schwermetalle, chemisch/physikalische und mikrobiologische Parameter im Kaltwasser, sieht die TrinkwV beim Vorliegen der erforderlichen technischen Voraussetzungen regelmäßige Untersuchungen auf Legionellen vor. Eine Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes wird vom untersuchenden Labor gemeldet, Maßnahmen sind vom Eigentümer selbstständig durchzuführen und sind dem Gesundheitsamt anzuzeigen.
Im Übrigen müssen auch für Anlagen zu Nichttrinkwasserzwecken (etwa Regenwassernutzung zur Toilettenspülung), die zusätzlich in der Hausinstallation betrieben werden, die in der TrinkwV vorgegebenen technischen Anforderungen erfüllt und beim Gesundheitsamt angezeigt werden.
Trinkwasserhygiene und die damit verbundene Trinkwasserqualität konkurrieren schon seit vielen Jahren mit dem nachhaltigen Umgang von Energieressourcen und den damit verbundenen, immer höher werdenden Preisen für Strom und Wasser. Globale Krisen und der sich schnell entwickelnde Klimawandel sorgen nun in den meisten Haushalten dafür, dass nach schnellen Lösungen zum Energiesparen gesucht wird; ohne sich jedoch der Konsequenzen bewusst zu sein.
Diese Regeln zur Trinkwasserhygiene sollten beachtet werden:
- Wasseraustausch:
Wasser, egal ob warm oder kalt, muss fließen à Stagnation vermeiden, bestimmungsgemäßer Betrieb der Leitungen durch Nutzung aller Anschluss- und Entnahmepunkte wie in der Planungsphase vorgesehen (Wasseraustausch); Achtung bei Nutzungsänderung von z.B. Wohnungen zu Büros o. ä., Sensibilisierung aller Mieter zur Thematik - Durchströmung:
Alle Teilstrecken der Installation, alle Armaturen und Geräte müssen ausreichend durchströmt werden und sind bedarfsgerecht zu dimensionieren; Strecken, Volumina und Totstränge minimieren (Rückbau von Totleitungen). - Temperaturen:
Strikte Einhaltung der Temperaturniveaus bei Kalt-/ Warmwasser und Zirkulation, Berücksichtigung der geforderten Entnahmetemperaturen nach ca. 30 Sek. Entnahmezeit; kaltes Wasser muss kalt sein (< 25 °C), warmes Wasser muss warm sein (≥ 60°C Ausgang Warmwasserspeicher/-bereiter) und ≥ 55 °C am Zirkulationsrücklauf - Werkstoffe:
Auswahl geeigneter Werkstoffe auf Grundlage der jeweils lokalen Trinkwasserbeschaffenheit. - Jeder muss wissen was er tut bzw. zu tun hat: Betreiberpflichten/ Bewohnerpflichten/ Wartung/Dokumentation
Die Informationskampagne „Schau auf die Rohre“ für den Erhalt der Trinkwasser- und Abwassernetze wurde vom Freistaat Bayern gemeinsam mit dem Bayerischen Gemeindetag, dem Bayerischen Städtetag und den Fachverbänden der Wasserwirtschaft ins Leben gerufen. Mit Broschüren, Videos und Veranstaltungen für die Bevölkerung werden die wichtigen Aufgaben und Informationen rund um den Erhalt des bayerischen Leitungsnetzes vor Augen geführt.
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