Heilberufe/Heilhilfsberufe

Hier erfahren Sie, wie Sie Heilberufe an- und abmelden nach dem Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetz (GDVG).

Angehörige der gesetzlich geregelten Heilberufe, für die keine berufsständische Kammer ein­erichtet ist, haben vorbehaltlich des Art. 16 Abs. 1 Beginn und Ende einer selbständigen Be­rufsausübung unverzüglich dem für den Ort der Niederlassung zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen (Art. 10 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst - GDG).

Zur unverzüglichen Meldung beim Staatlichen Gesundheitsamt am Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm sind daher alle Personen verpflichtet, die einen gesetzlich geregelten nichtärztlichen Heilberuf selbständig/freiberuflich im Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm ausüben.

Dies gilt u.a. für:

  • Desinfektoren
  • Diätassistenten
  • Ergotherapeuten
  • Hebammen/Entbindungspfleger
  • Heilpraktiker
  • Heilpraktiker mit eingeschränkter Heilpraktikererlaubnis (Psychotherapie/Physiotherapie/Podologie)
  • Logopäden
  • Masseure/Medizinische
  • Bademeister
  • Orthoptisten
  • Physiotherapeuten
  • Podologen
  • Rettungsassistenten

Erforderliche Unterlagen:

  • Jeweiliger Meldebogen für die Anmeldung gesetzlich geregelter Heilberufe
  • Erlaubnisurkunde über die Berechtigung zur Ausübung des Berufes oder zum Führen der Berufsbezeichnung (Vorlage im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie)
  • Eine Bescheinigung über das Vorliegen eine angemessene Haftpflichtversicherung

Jegliche Änderungen hinsichtlich der notwendigen Angaben (z. B. personenbezogene Daten, Praxisverlegung, Beendigung der Tätigkeit) müssen dem Staatlichen Gesundheitsamt im Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm ebenfalls unverzüglich gemeldet werden (Art. 10 Abs. 3 Satz 3 GDG).

Formulare:

Kosten:

Die Anmeldung ist kostenfrei.

Bestätigung für die Krankenkassen: 15 Euro

Am 17. Mai 2022 wurde das Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (Gesundheits­dienstgesetz – GDG) vom 10.05.2022 bekannt gemacht (GVBl. 2022 S. 182):

Das Gesetz ist am 1. Juni 2022 in Kraft getreten.

Die Regelungen im Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (GDG) folgen der neuen Systematik im Pflegeberufsgesetz (PflBG), wonach der Gesetzgeber nun (anders als im bishe­rigen Krankenpflegegesetz) u.a. für die Aufwertung des Pflegeberufs vorbehaltene Tätigkeiten vorgesehen hat, die beruflich ausschließlich von Personen mit einer entsprechenden Erlaubnis nach dem PflBG ausgeübt werden dürfen.

Wer vorbehaltene Tätigkeiten im Sinn von § 4 des Pflegeberufegesetzes (PflBG) gegen Entgelt erbringt oder anbietet, hat dies unter Angabe seines Namens und seiner Anschrift sowie gege­benenfalls des Namens und der Anschrift der Einrichtung unverzüglich dem Gesundheitsamt anzuzeigen (Art. 16 Abs. 1 Satz 1 GDG). Die anzeigepflichtigen Personen haben dabei eine Erlaubnisurkunde über die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung nach § 1 Abs. 1, §§ 58 oder 64 PflBG vorzulegen (Art. 16 Abs. 1 Satz 2 GDG).

Wer eine Tätigkeit im Sinn von Abs. 1 Satz 1 erbringt oder anbietet und hierfür entsprechende Personen beschäftigt, hat dies ebenfalls unverzüglich dem Gesundheitsamt anzuzeigen, dabei Namen, Anschrift und berufliche Ausbildung der beschäftigten Personen anzugeben, die lei­tende Pflegefachperson zu benennen und für jede dieser Personen unverzüglich die in Abs. 1 Satz 2 genannten Unterlagen vorzulegen (Art. 16 Abs. 2 GDG).

Hinweis für Pflege(fach)helfer:
Der Pflege(fach)helfer ist keine Pflegefachkraft im Sinne des PflBG und ist in der Folge auch nicht (mehr) berechtigt, die im § 4 Abs. 2 PflBG genannten Tätigkeiten auszuüben.

Insoweit können Pflege(fach)helfer auch nicht im Sinne des Art. 16 GDG angemeldet werden, weshalb die bisherige Regelung des Art. 18 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GDVG im GDG auch keine Ent­sprechung mehr hat.

Formulare:

Gesundheitsamt

AdresseGesundheitsamt
Krankenhausstraße 70a
85276   Pfaffenhofen a.d.Ilm
Kontakt
Telefon: +49 8441 27-1400
Fax: +49 8441 27-1420
Öffnungszeiten

Mo. – Fr. 08:00 – 12:00 Uhr
Mo. – Do. nach Terminvereinbarung bis 17:00 Uhr

Das Gesundheitsamt ist derzeit telefonisch wie folgt erreichbar:
Mo. - Fr. 08:00 - 12:00 Uhr,
Mo. - Do. 13:00 - 16:00 Uhr