Soforthilfen und Notstandsbeihilfen
Privatpersonen
Die Verteilung der Gelder an Privatpersonen erfolgt über die Landratsämter.
Ausgezahlt werden:
- Soforthilfe Haushalt/Hausrat bis zu 5.000 Euro
- Soforthilfe Ölschäden an Gebäuden bis zu 10.000 Euro
- Notstandsbeihilfen aus dem Härtefonds Finanzhilfen
Die ausgefüllten und eingescannten Anträge sind dann - je nach Antragsart - an eine der folgenden E-Mail-Adressen zu senden:
soforthilfen@landratsamt-paf.de oder haertefonds@landratsamt-paf.de
Die Anträge können auch bei den Gemeindeverwaltungen im Landkreis als auch bei der Servicestelle im Landratsamt Pfaffenhofen abgeholt und dann wieder abgegeben werden.
Für Rückfragen gibt es für Bürgerinnen und Bürger eine Hotline: Unter Tel. +49 8441 27-4575 und 27-4576 stehen die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Fragen zur Verfügung.
Besetzt ist die Hotline zu folgenden Zeiten:
Mo – Do 8 – 12 Uhr und 13 – 17 Uhr
Fr 8 – 12 Uhr
Antragsformulare Soforthilfen
Die ausgefüllten und eingescannten Anträge sind an folgende E-Mail-Adresse zu senden: soforthilfen@landratsamt-paf.de
Die Anträge können auch bei den Gemeindeverwaltungen im Landkreis als auch bei der Servicestelle im Landratsamt Pfaffenhofen abgeholt und dann wieder abgegeben werden.
Die Frist zur Abgabe wurde bis zum 30. September 2024 verlängert.
- Soforthilfe - Antrag auf Gewährung einer staatlichen Soforthilfe „Haushalt/Hausrat“ für Privathaushalte
- Soforthilfe - Antrag auf Gewährung einer staatlichen Soforthilfe „Ölschäden an Gebäuden“
- Soforthilfe - Richtlinie über die Soforthilfe „Haushalt/Hausrat“ und „Ölschäden an Gebäuden“ zur Bewältigung der Folgen des Hochwassers im Juli 2024
- Datenschutzhinweise zur Erhebung personenbezogener Daten im Rahmen Ihres Antrags auf Gewährung staatlicher Finanzhilfen nach Naturkatastrophen
Antragsformulare Notstandsbeihilfen
Die ausgefüllten und eingescannten Anträge sind an folgende E-Mail-Adresse zu senden: haertefonds@landratsamt-paf.de
Die Anträge können auch bei den Gemeindeverwaltungen im Landkreis als auch bei der Servicestelle im Landratsamt Pfaffenhofen abgeholt und dann wieder abgegeben werden.
Die Frist zur Abgabe wurde bis zum 30. Juni 2025 verlängert.
- Notstandsbeihilfe - Antrag auf Gewährung von Notstandsbeihilfen und/oder Staatsbürgschaften aus dem „Härtefonds Finanzhilfen“
- Notstandsbeihilfe - Berechnungsbogen
- Datenschutzhinweise zur Erhebung personenbezogener Daten im Rahmen Ihres Antrags auf Gewährung staatlicher Finanzhilfen nach Naturkatastrophen
Gewerbliche Unternehmen
Die Bearbeitung der Anträge für Betriebsstätten in Oberbayern erfolgt durch die Regierung von Oberbayern. Schicken Sie die unterschriebenen Anträge sowie Anfragen dazu an hochwasser@reg-ob.bayern.de.
Zusätzlich können Sie sich von Montag bis Freitag zwischen 9 und 12 Uhr an die Hotline der Regierung von Oberbayern unter der Nummer +49 89 2176-1130 wenden. Auch das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie bietet eine Hotline für Rückfragen aus den Bereichen der Nothilfen für die gewerbliche Wirtschaft, für Fragen aus dem Versicherungsbereich sowie zur Stromversorgung stehen Ansprechpartner unter der Rufnummer +49 89 2162-0 zur Verfügung.
Informationen dazu auch unter: https://kus-pfaffenhofen.de/hochwasser/