Großraum- und Schwertransporte

Für Fahrzeuge, deren Maße und Gewichte nicht der StVZO entsprechen, ist eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO
bei der Regierung der Oberpfalz, E-Mail: Ausnahmegenehmigung70@reg-opf.bayern.de zu beantragen.

Zusätzlich ist beim Landratsamt eine Erlaubnis nach § 29 StVO zu beantragen, aus der hervorgeht, wo gefahren werden darf. Wenn die Fahrzeuge der StVZO entsprechen, aber die Maße der Ladung entsprechen nicht den gesetzlichen Vorschriften, ist eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO beim Landratsamt - Straßenverkehrsbehörde zu beantragen.

Anträge zur Erteilung einer Erlaubnis gem. § 29 Abs. 3 StVO bzw. zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gem. § 46 Abs. 1 Nr. 2 und 5 StVO zur Durchführung von Großraum- und Schwertransporten können über das Onlineportal VEMAGS (Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte) gestellt werden.

Für die Bearbeitung der Anträge über VEMAGS sind die Unterzeichnung einer Haftungserklärung sowie die Teilnahme am elektronischen Signaturverfahren notwendig.

Auf folgender Internetseite finden Sie weitere Informationen zu VEMAGS.

Straßenverkehrsbehörde

AdresseStraßenverkehrsbehörde
Pettenkoferstraße 5
85276   Pfaffenhofen
Kontakt
Telefon: +49 8441 27-5040
Fax: +49 8441 27-5120
Öffnungszeiten

Mo. – Fr. 08:00 – 12:00 Uhr
Mo. – Do. nach Terminvereinbarung bis 17:00 Uhr