Was ist beim Verkauf eines Fahrzeuges zu beachten?

Wenn Sie ein Fahrzeug verkaufen, sollte ein Kaufvertrag gefertigt werden. Die Käuferin/der Käufer muss Ihnen den Erhalt der Fahrzeugpapiere (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I und II) sowie die Übernahme des Fahrzeugs mit dem amtlichen Kennzeichen schriftlich bestätigen.

Gemäß §13 Abs. 4 FZV ist der Zulassungsbehörde die Veräußerung des Fahrzeuges mitzuteilen. Die Mitteilung muss enthalten:

  • das Kennzeichen
  • Name, Vorname und vollständige Anschrift des Erwerbers
  • Bestätigung des Erwerbers, dass die Fahrzeugpapiere übergeben wurden.

Wenn Sie für Ihre Mitteilung das nachfolgende Muster verwenden, erhalten wir alle erforderlichen Angaben. Gerne können Sie uns auch eine Kopie des Kaufvertrages zukommen lassen.

Bitte beachten Sie:

Die Steuerpflicht endet erst mit Um- bzw. Abmeldung des Fahrzeuges. Eine Außerbetriebsetzung vor der Veräußerung wird daher empfohlen.

Zulassungsbehörde

AdresseZulassungsbehörde
Pettenkoferstraße 5
85276   Pfaffenhofen a.d.Ilm
Kontakt
Telefon: +49 8441 27-5040
Fax: +49 8441 27-5720
Öffnungszeiten

Mo. - Fr. 08:00 - 12:30 Uhr
Mo. und Mi. 14:00 - 16:00 Uhr
Do. 14:00 - 17:00 Uhr
Annahmeschluss ist 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeit

Zulassungsbehörde Außenstelle Nord - Vohburg

AdresseZulassungsbehörde Außenstelle Nord - Vohburg
Donaustraße 23
85088   Vohburg
Kontakt
Telefon: +49 8457 93690-33
Fax: +49 8457 93690-66
Öffnungszeiten

Mo. - Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Mo., Mi. und Do. 13:30 - 16:00 Uhr
Annahmeschluss ist 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeit