Jugendhilfe im Strafverfahren

Die Jugendhilfe im Strafverfahren ist Bestandteil der Jugendhilfe. Sie wendet sich an Jugendliche (14 bis 17 Jahre), deren sorgeberechtigten Eltern, sowie an junge Erwachsene (18 bis 20 Jahre) aus dem Landkreis, gegen die ein Ermittlungs- bzw. ein Strafverfahren eingeleitet wurde.

Nach einem persönlichen Gespräch wird dem Jugendgericht und der Staatsanwaltschaft über die Entwicklung und Situation des jungen Menschen berichtet und ein Ahndungsvorschlag abgegeben.

Die vom Jugendgericht bzw. der Staatsanwaltschaft (im Fall eines Diversionsverfahrens) getroffenen Maßnahmen werden ebenfalls durch die Jugendhilfe im Strafverfahren begleitet und überwacht.

Junge Menschen im Alter zwischen 14 und 20 Jahren, gegen die ein Ermittlungs- bzw. Strafverfahren eingeleitet wurde.

  • Jugendgerichtshilfegespräch 
  • Erstellen eines Jugendgerichtshilfeberichts 
  • Teilnahme an der Jugendgerichtsverhandlung 
  • Vermittlung / Überwachung / Kontrolle von auferlegten Weisungen

Vereinbaren Sie bitte einen Termin bei der zuständigen Mitarbeiterin bzw. dem zuständigen Mitarbeiter per Telefon oder E-Mail.

Zuständigkeiten

Ansprechpartner Telefon Telefax Zimmer
Gruber-Stelzer, Therese
Sachgebietsleiterin
+49 8441 27-232 +49 8441 27-13232 B304
Ansprechpartner Telefon Telefax Zimmer
Dietrich, Andreas
Mitarbeiter
+49 8441 27-1202 +49 8441 27-131202 B118
Ansprechpartner Telefon Telefax Zimmer
Lutterschmid, Daniela
Stellvertretende Sachgebietsleiterin
+49 8441 27-1177 +49 8441 27-131177 B118
Ansprechpartner Telefon Telefax Zimmer
Boyer, Jana
Mitarbeiterin
+49 8441 27-171 +49 8441 27-13171 B118

Hauptgebäude Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm

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Mo. – Do. nach Terminvereinbarung bis 17:00 Uhr