Auskünfte aus dem Altlastenkataster
Anfragen bitten wir an die Sammeladresse bodenschutz@landratsamt-paf.de zu richten.
Es sind folgende Mindestangaben erforderlich:
- Flurnummer und Gemarkung des Grundstücks
- Einverständniserklärung des Eigentümers
Als Hilfe kann nachstehender Vordruck verwendet werden:
Hinweis zu Kampfmitteln:
Kampfmittel sind keine Altlasten bzw. schädliche Bodenveränderungen und werden daher nicht im Altlastenkataster erfasst.
Die Verantwortung für Gefährdungen durch Kampfmittel bei Baumaßnahmen liegt bei den Bauherrn und den bauausführenden Firmen. Sie haben auch einem Verdacht auf möglicherweise vorhandene Kampfmittel nachzugehen und erforderliche Maßnahmen zu veranlassen. Auf die Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) (www.bgbau.de) für Bauvorhaben auf möglicherweise kampfmittelbelasteten Flächen wird hingewiesen.
Nähere Informationen zur Kampfmittelbeseitigung erhalten Sie unter:
Hauptgebäude Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm
Mo. – Fr. 08:00 – 12:00 Uhr
Mo. – Do. nach Terminvereinbarung bis 17:00 Uhr