Schlachttier- und Fleischuntersuchung / Fleischhygiene

Die Kreisverwaltungsbehörde ist zuständig für den rechtlichen Vollzug und die Gebührenabrechnung für die Schlachttier- und Fleischuntersuchung und die Fleischhygiene.

Bei der Schlachttier- und Fleischuntersuchung handelt es sich um amtliche Untersuchungen, in deren Rahmen die Einhaltung lebensmittel-, futtermittel-, tierseuchen- und tierschutzrechtlicher Bestimmungen kontrolliert wird.

Die Untersuchungen sind bei gewerblichen Schlachtungen und auch bei Hausschlachtungen (hier nur Fleischuntersuchung) zwingend für jedes einzelne Tier vorgeschrieben. Jede Schlachtung ist vorher bei dem für den Schlachtort zuständigen amtlichen Tierarzt anzumelden, damit die Lebenduntersuchung ordnungsgemäß durchgeführt werden kann.

Wildschweine, Hausschweine, Einhufer und Dachse, deren Fleisch zum Verzehr für Menschen verwendet werden soll, werden grundsätzlich nach der Schlachtung auf Trichinen untersucht.

Neben der eigentlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung werden weitere Untersuchungen hinsichtlich spezifischer Gefahren wie Trichinose oder BSE durchgeführt. Durch die Untersuchungen soll sichergestellt werden, dass nur genusstaugliches Fleisch in den Verkehr gelangt.

Fleischhygienerecht nach VO (EG) 853/2004 bzw. 854/2004

Ansprechpartner Telefon Telefax Zimmer
Plöckl, Helga
Stellvertretender Sachgebietsleiter
+49 8441 27-5420 +49 8441 27-5903 Löwenstraße 2, 1. OG, L102

Gesundheitlicher Verbraucherschutz

AdresseGesundheitlicher Verbraucherschutz
Löwenstraße 2, 1. OG
85276   Pfaffenhofen
Kontakt
Telefon: +49 8441 27-5410 od. -5420
Fax: +49 8441 27-5450
Öffnungszeiten

Mo. – Fr. 08:00 – 12:00 Uhr
Mo. – Do. nach Terminvereinbarung bis 17:00 Uhr