Untersuchung von Wildschwein-Fleischproben auf Trichinen
Wildschwein, Nutria (=Sumpfbiber), Dachs und alle Haarwildarten, die Fleisch konsumieren und Träger von Trichinen sein können, unterliegen einer amtlichen Untersuchung auf Trichinen. Das in Verkehr bringen von Wild vor Abschluss der Trichinenuntersuchung ist strafbar!
Jäger, welche Trichinenproben bei Wildschwein und Dachs selbst entnehmen wollen, benötigen dafür eine „Beauftragung der zuständigen Behörde“. Für die Erlangung der Beauftragung ist ein Antrag zu stellen. Dieser ist zusammen mit einem gültigen Jagdschein und dem Nachweis der Sachkundeschulung (zur Entnahme von Trichinenproben) beim Gesundheitlichen Verbraucherschutz abzugeben.
Zuständige Behörde für die Antragstellung ist entweder die für den Erlegeort oder den Wohnort des Jägers zuständige Kreisverwaltungsbehörde.
Die Untersuchung auf Trichinen erfolgt seit 01.07.2013 durch das Labor Dr. Spranger und Partner, Ingolstadt.
Für Wildtierproben wurden folgende Sammelstellen eingerichtet:
Link zu Sg. 52.....
Die dazu notwendigen Wildursprungsmarken und Wildursprungsscheine erhält man beim Gesundheitlichen Verbraucherschutz, Löwenstr. 2, 1. Stock, 85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm.
Gültiger Jagdschein
Bescheinigung über erfolgte Sachkundeschulung zur Entnahme von Trichinenproben
25,00 € für die Erteilung der Beauftragung
Tierische Lebensmittelhygiene Verordnung (TierLMHV)
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Plöckl,
Helga
Stellvertretender Sachgebietsleiter
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+49 8441 27-5420 | +49 8441 27-5903 | Löwenstraße 2, 1. OG, L102 | helga.ploeckl@landratsamt-paf.de |
Gesundheitlicher Verbraucherschutz
Mo. – Fr. 08:00 – 12:00 Uhr
Mo. – Do. nach Terminvereinbarung bis 17:00 Uhr