Lebensmittel tierischer Herkunft
Schlachten ist als das Töten eines Tieres durch Blutentzug definiert. Es ist neben dem Erlegen von Wild von ganzjährig im Freiland gehaltenen Rindern die einzige gesetzeskonforme Möglichkeit, Fleisch für Nahrungszwecke zu gewinnen. Die Grundanforderung, dass nur derjenige ein Tier töten darf, der die dazu nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat, gilt für das Schlachten in besonderer Weise. Bis auf wenige Ausnahmen (Plattfische, Aale) müssen alle Wirbeltiere vor dem Schlachten betäubt werden. Die Tierschutz-Schlachtverordnung regelt, welches Verfahren für welche Tierart zulässig ist.
Untersuchung von Wildschwein-Fleischproben auf Trichinen
Die Untersuchung auf Trichinen erfolgt seit 01.07.2013 durch das Labor Dr. Spranger und Partner, Ingolstadt.
Für Wildtierproben wurden folgende Sammelstellen eingerichtet:
Sammelstelle I
Herr Theo Faust
Wettermühlweg 6
85290 Geisenfeld
Sammelstelle II
Herr Karl Müller
Triefinger Str. 12
85305 Jetzendorf-Habertshausen
Sammelstelle III
Herr Jürgen Kuchenreuther Fahlenbacher Str. 36
85084 Reichertshofen-Ronnweg
Die Proben werden an den Sammelstellen jeweils am Montag und Freitag vormittags abgeholt. Weil die Sammelstellen nur angefahren werden, wenn tatsächlich Proben vorliegen, ist es erforderlich, dass die Probenabgabe rechtzeitig erfolgt.
Die Entnahme der Trichinenprobe erfolgt durch einen amtl. Tierarzt/amtl. Tierärztin.
Der Jäger muss das erlegte Wildschwein/Dachs zu einem der u.a. Tierärzte zur Entnahme bringen:
- Frau Dr. Ines Unger
Ludwigstraße 39, 85298 Scheyern
Dienstag, 15.00 Uhr und Donnerstag, 15.00 Uhr - Herr Günter Arnold
Keltenstraße 11, 85104 Pförring
Montag, 10.00 Uhr und 12.00 Uhr, Freitag, 13.00 Uhr - Frau Dr. Christina Klinkenberg
Zuständig für die Gemeinden Hettenshausen, Pfaffenhofen und Schweitenkirchen.
Nach vorheriger telefonischer Vereinbarung unter 0160/90317778 - Frau Dr. Ruth Mucha
Regensburger Straße 14, Pörnbach
Montag, 10.00 Uhr, Donnerstag, 12.00 Uhr - Herr Dr. Patrick Soffner
Sonnenstraße 12, 85304 Ilmmünster
Montag, 10.00 Uhr, Mittwoch 10.00 Uhr
Die Probe wird anschließend zur Sammelstelle verbracht und von dort zur Untersuchung abgeholt (vgl. A).
Veterinäramt
Mo. – Fr. 08:00 – 12:00 Uhr
Mo. – Do. nach Terminvereinbarung bis 17:00 Uhr