Tierarzneimittel / Tierimpfstoffe
- Kontrollen in gewerblichen Tierhaltungen und landwirtschaftlichen Betrieben
- Abnahme und Überwachung tierärztlicher Hausapotheken
- Überwachung des Verkehrs mit Tierarzneimitteln und Betäubungsmitteln
- Mitwirkung beim Vollzug des Arzneimittelgesetzes (Bekämpfung des illegalen Arzneimittelverkehrs)
- Organisation und Überwachung des nationalen Rückstandskontrollplans (NRKP Proben vierteljährlich)
- Mitwirkung bei der Meldung der Antibiotika in Nutztierhaltungen zur Erfassung der Therapiehäufigkeit und Kontrolle der Maßnahmenpläne
Meldung Antibiotika beim Nutztier in der HIT-Datenbank
Für lebensmittelliefernde Tiere gilt die Tierhalter-Arzneimittelanwendungs- und Nachweisverordnung. Das bedeutet, dass der Tierhalter Nachweise über Erwerb und Anwendung von Arzneimitteln z.B. im Rahmen eines Bestandsbuches führen muss.
Auszug aus der Verordnung:
Jeder, der Tiere hält, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen, hat jede durchgeführte Anwendung von Arzneimitteln, die nicht für den Verkehr außerhalb der Apotheken freigegeben sind, unverzüglich nach Maßgabe des Satzes 2 zu dokumentieren oder dokumentieren zu lassen. Die Dokumentation ist für jeden Bestand des Betriebes zu führen und hat folgende Angaben in übersichtlicher und allgemein verständlicher Form zu enthalten:
- Anzahl, Art und Identität der behandelten Tiere und, sofern zur Identifizierung der Tiere erforderlich, deren Standort,
- Bezeichnung des angewendeten Arzneimittels,
- außer in den Fällen des § 13 Absatz 1 Satz 7 der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken oder des § 58 Absatz 1 Satz 2 des Arzneimittelgesetzes die Belegnummer nach § 13 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken,
- verabreichte Menge des Arzneimittels,
- Datum der Anwendung,
- Wartezeit in Tagen,
- Name der Person, die das Arzneimittel angewendet hat.
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Dr.
Scholz,
Maike
Amtstierärztin
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+49 8441 27-5270 | +49 8441 27-5250 | Poststraße 3, EG, Zi P007 | maike.scholz@landratsamt-paf.de |
Veterinäramt
Mo. – Fr. 08:00 – 12:00 Uhr
Mo. – Do. nach Terminvereinbarung bis 17:00 Uhr