Gewässerausbau (u.a. Fisch- und Landschaftsweiher, Flüsse und Bäche, Nasskiesabbau, Hochwasserschutzmaßnahmen)
Die Herstellung, Beseitigung oder wesentliche Umgestaltung eines Gewässers oder seiner Ufer stellt aus wasserrechtlicher Sicht einen Gewässerausbau dar, der grundsätzlich eines Planfeststellungsverfahrens bedarf. Auch Deich- oder Dammbauten, die den Hochwasserabfluss beeinflussen, stehen dem Gewässerausbau gleich.
Anträge sind beim Landratsamt als Genehmigungsbehörde einzureichen. Eine Übersicht über die erforderlichen Unterlagen laut WPBV kann dem folgenden Merkblatt entnommen werden.
Beispiele für planfeststellungspflichtige Ausbaumaßnahmen sind:
Zuständigkeiten
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Schmeller,
Gabriele
Sachgebietsleiterin
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+49 8441 27-4190 | +49 8441 27-134190 | A124 | gabriele.schmeller@landratsamt-paf.de |
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Pietsch,
Angela
Mitarbeiterin
|
+49 8441 27-4192 | +49 8441 27-134192 | A118 | angela.pietsch@landratsamt-paf.de |
Hauptgebäude Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm
Mo. – Fr. 08:00 – 12:00 Uhr
Mo. – Do. nach Terminvereinbarung bis 17:00 Uhr