Gewässerausbau (u.a. Fisch- und Landschaftsweiher, Flüsse und Bäche, Nasskiesabbau, Hochwasserschutzmaßnahmen)

Die Herstellung, Beseitigung oder wesentliche Umgestaltung eines Gewässers oder seiner Ufer stellt aus wasserrechtlicher Sicht einen Gewässerausbau dar, der grundsätzlich eines Planfeststellungsverfahrens bedarf. Auch Deich- oder Dammbauten, die den Hochwasserabfluss beeinflussen, stehen dem Gewässerausbau gleich.

Anträge sind beim Landratsamt als Genehmigungsbehörde einzureichen. Eine Übersicht über die erforderlichen Unterlagen laut WPBV kann dem folgenden Merkblatt entnommen werden.

Beispiele für planfeststellungspflichtige Ausbaumaßnahmen sind:

Zuständigkeiten

Ansprechpartner Telefon Telefax Zimmer
Schmeller, Gabriele
Sachgebietsleiterin
+49 8441 27-4190 +49 8441 27-134190 A124
Ansprechpartner Telefon Telefax Zimmer
Pietsch, Angela
Mitarbeiterin
+49 8441 27-4192 +49 8441 27-134192 A118

Hauptgebäude Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm

AdresseHauptgebäude Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm
Hauptplatz 22
85276   Pfaffenhofen a.d.Ilm
Kontakt
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Öffnungszeiten

Mo. – Fr. 08:00 – 12:00 Uhr
Mo. – Do. nach Terminvereinbarung bis 17:00 Uhr