Nasskiesabbau
Seit Beginn der 1950er Jahre hat der Nassabbau von hochwertigen quartären Kiesen und Sanden im nördlichen Landkreisgebiet beachtliche Ausmaße angenommen.
Von den im Landkreisgebiet wasserrechtlich zugelassenen Nassabbauflächen von derzeit insgesamt ca. 825 ha entfallen ca. 360 ha auf den Teilraum „Feilenmoos“. Zur Veranschaulichung ein Vergleich: Der oberbayerische Schliersee umfasst eine Gesamtfläche von ca. 222 ha.
Unter Nassauskiesung wird die Ausbeutung von Kies und Sand verstanden, die mit einer ständigen oder nur zeitweisen Freilegung von Grundwasser verbunden ist. Hierbei wird die das Grundwasser schützende Deck- und Filterschicht entnommen, wodurch die Gefahr besteht, dass es auf Dauer zu einer in nicht nur unerheblichem Ausmaß schädlichen Veränderung der physikalischen oder biologischen Beschaffenheit des Grundwassers kommen kann. Aus Gesichtspunkten des Umwelt- und Gewässerschutzes sind Nassauskiesungen daher als nicht unproblematisch zu beurteilen. Bei dauerhafter Grundwasserfreilegung (Schaffung von Kiesweihern durch Gewässerausbau) gehen darüber hinaus auch landwirtschaftliche Flächen verloren.
Nassauskiesungen bedürfen eines wasserrechtlichen Zulassungsverfahrens, dass in den meisten Fällen eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach den Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) einschließen wird. Im Regelfall wird bei dauerhafter Grundwasserfreilegung ein umfassendes Planfeststellungsverfahren durchgeführt. Kleinere Vorhaben, für die eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht notwendig ist, können auch plangenehmigt werden. Bei zeitweiser Grundwasserfreilegung (d.h. mit anschließender Wiederverfüllung) ist ein beschränktes wasserrechtliches Erlaubnisverfahren vorgesehen. In Folge verschärfter Anforderungen an Wiederverfüllungen auf Grundlage sog. „Eckpunkte-Neuregelungen“ zur Verfüllung von Gruben und Brüchen sollen derartige Verfüllmaßnahmen künftig grundsätzlich unterbleiben. Sie werden nur noch in wenigen und begründeten Ausnahmefällen (z. B. bei Sicherheitsbelangen) zugelassen.
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