Belehrung und Bescheinigung gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz (IFSG) für Lebensmittelpersonal
Vor erstmaliger Ausübung einer Tätigkeit im Lebensmittelbereich benötigen Sie eine Belehrung und Bescheinigung gemäß § 43 Abs. 1 IfSG.
Die Belehrungen finden im Gesundheitsamt Pfaffenhofen im Rahmen von Sammelbelehrungen immer donnerstags jeweils um 8.30 Uhr und um 14.00 Uhr statt.
Auch haben Sie die Möglichkeit, den Termin bei Ihrem Hausarzt durchführen zu lassen, sofern dieser vom Gesundheitsamt Pfaffenhofen hierzu beauftragt wurde.
Die Kosten richten sich nach der Verordnung über die Benutzungsgebühren der Gesundheitsverwaltung (GGebV) und betragen für Sammelbelehrungen 14,00 €. Belehrungen im Rahmen eines bestätigten Schülerpraktikums sind kostenfrei. Termine für Einzel- oder Großbelehrungen erfolgen nur in Ausnahmefällen und ausschließlich nach telefonischer Rücksprache. Die Kosten hierfür richten sich ebenfalls nach der GGebV.
Alle entstehenden Gebühren sind in bar am Tag der Belehrung zu bezahlen.
Sollten Sie sich dazu entschließen, an einer der nächsten Belehrungen teilzunehmen, teilen Sie uns bitte via E-Mail Ihren Vor- und Familiennamen, Ihr Geburtsdatum, Ihren Wunschtermin (Tag/ Uhrzeit) und für Rückfragen Ihre Telefonnummer mit.
Verwenden Sie hierzu bitte folgende E-Mail-Adresse: hygiene@landratsamt-paf.de.
Bitte drucken Sie sich zusätzlich den schriftlichen Teil der Belehrung (Erstbelehrung gemäß § 43 IfSG, Stand 2017) aus und bringen Sie diesen möglichst mit.
Die Bescheinigung gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) wird einmalig vom Gesundheitsamt Pfaffenhofen ausgestellt und hat lebenslange Gültigkeit. Hierbei darf diese jedoch bei erstmaliger Aufnahme einer in § 42 Abs. 1 IfSG bezeichneten Tätigkeit nicht älter als drei Monate sein. Auch die alten Zeugnisse gemäß §§ 17/18 Bundesseuchengesetz (BSeuchG) gelten weiterhin.
Bei Verlust der Bescheinigung ist keine erneute Belehrung notwendig. Wenn Sie die Bescheinigung im Gesundheitsamt Pfaffenhofen erhalten haben, besteht die Möglichkeit zur Ausstellung einer kostenpflichtigen Zweitschrift. Hierzu werden Ihre Daten 10 Jahre im Gesundheitsamt aufbewahrt. Wenn Sie die Speicherung Ihrer Daten nicht wünschen, bitten wir Sie, uns dies mitzuteilen. Die spätere Ausstellung einer Zweitschrift ist dann jedoch nicht möglich.
Die Zweitschrift kann telefonisch (08441/27-1405) oder via E-Mail (hygiene@landratsamt-paf.de) beantragt und gegen Barzahlung von 7,50 € abgeholt werden. Ein Versand über die Post ist nicht möglich.
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Engel,
Juliane
Hygiene/Infektionsschutz
|
+49 8441 27-1495 | +49 8441 27-1420 | Krankenhausstr. 70a, Zi K231 | juliane.engel@landratsamt-paf.de |
Obermaier,
Franziska
Hygiene/Infektionsschutz
|
+49 8441 27-1405 | +49 8441 27-1420 | Krankenhausstr. 70a, Zi K252 | franziska.obermaier@landratsamt-paf.de |
Teubner,
Cornelia
Hygiene/Infektionsschutz
|
+49 8441 27-1406 | +49 8441 27-1420 | Krankenhausstr. 70a, Zi K254 | cornelia.teubner@landratsamt-paf.de |
Tram Do,
Tu Trang
Hygiene/Infektionsschutz
|
+49 8441 27-1471 | +49 8441 27-1420 | Krankenhausstr. 70a, Zi K250 | tutrang.tramdo@landratsamt-paf.de |
Gesundheitsamt
Mo. – Fr. 08:00 – 12:00 Uhr
Mo. – Do. nach Terminvereinbarung bis 17:00 Uhr
Das Gesundheitsamt ist derzeit telefonisch wie folgt erreichbar:
Mo. - Fr. 08:00 - 12:00 Uhr,
Mo. - Do. 13:00 - 16:00 Uhr